preparatory:AB 153437
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-30
Wortprotokoll
Ich möchte schon kurz etwas sagen, obwohl ich mich auch mit der Streichung einverstanden erklären könnte. Die Frage ist ja, welches Organisationsmodell man will, und diese Frage wird mit einer Streichung nicht beantwortet. Denn das heisst dann einfach, dass das gemäss Bundesrat organisiert wird, aber nicht unbedingt im Gesetz stehen muss; so ist meine Interpretation.
Ich will Ihre Geduld nicht strapazieren, sondern einfach sagen: Eigentlich geht es bei Artikel 15 noch einmal um die Frage, welche Art von Föderalismus wir für die Zukunft sehen. Natürlich kann man jetzt sagen, das anhand der Führung eines Sekretariates abzuhandeln sei vielleicht etwas sehr weit hergeholt. Herr Bundesrat Burkhalter hat ja auch in der Eintretensdebatte gesagt, es sei ein rein administratives Sekretariat. Aber ich möchte gleichwohl sagen: Wenn es darum geht, dass gemäss Verfassungsartikel die zukünftige Bildungslandschaft von Bund und Kantonen gemeinsam gestaltet werden soll, dann erstaunt mich die Leichtigkeit, mit der man die ganze Logistik, das Sekretariat, hier nun einfach in die Bundesverwaltung integriert. Es gäbe andere Modelle. Natürlich bergen diese vielleicht ein Risiko der Duplizität, aber warum haben Bund und Kantone nicht vorgeschlagen, dass eine Geschäftsstelle diese gemeinsamen Tätigkeiten übernimmt? Sie kennen alle die institutionelle Logik. Schauen Sie zehn Jahre nach vorn: Wenn das eine Stabsstelle ist, integriert in die Bundesverwaltung in der Linie des Departementes - hoffentlich dann des Bildungsdepartementes -, des Bundesrates, des zuständigen Staatssekretärs, dann wird hier die Zentralverwaltung eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Auch wenn das jetzt vielleicht am Anfang ein administratives Sekretariat ist, ist die institutionelle Logik der Weiterentwicklung solcher Institutionen klar. Beim Gegenmodell würden die Kantone das zusammen mit dem Bund machen, und die Kantone würden auch einen gewissen Teil der Finanzierung tragen.
Natürlich ist es so bequem; der Bund wird dann einfach bezahlen; das schiene mir zumindest erwägenswert. Sie haben mit der Mehrheit vorhin bei Artikel 7 beschlossen, Sie wollten alle mitreden; aber wenn es darum geht, mit zu bezahlen oder mit zu strukturieren, dann erlahmt der Wille plötzlich etwas. Ich hätte mir gewünscht, dass die Kantone sagen würden: Wir sind gleichberechtigte Partner, wir wollen eine eigene Geschäftsstelle, die hier vollzieht! Das Problem der Duplizität müsste man dann anschauen. Man hätte sich vorstellen können, dass auch die Rotation im Präsidium ein Thema wäre; das ist aber nicht der Fall.
Das Anliegen dieser Minderheit ist es, deutlich zu machen, dass es hier an sich andere Modelle gäbe, die der föderalistischen Bedeutung der Bildungslandschaft etwas besser Rechnung tragen würden. Wenn man gemäss der Mehrheit Artikel 15 streicht, dann ist das mir persönlich auch recht, aber ich kann nicht für die Mitunterzeichner meiner [PAGE 991] Minderheit sprechen. Ich bin der Meinung, der Zweitrat sollte sich die Frage, wie diese Geschäftsführung sein soll, vielleicht nochmals überlegen.