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preparatory:AB 153638

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-11

Wortprotokoll

Halten Sie sich auch in Block 3 an den Pfad der Tugend, und kommen Sie zum bundesrätlichen Entwurf zurück.

Zuerst zu Artikel 11: Wir brauchen keine neuen Fördertatbestände. Frau Nationalrätin Gilli, es ist so, dass diese in den Spezialgesetzen ausführlich festgehalten sind. Ich erinnere Sie auch daran, dass wir gemäss Artikel 12 die Möglichkeit haben, Organisationen der Weiterbildung im Bereich der Information, der Koordination und der Qualitätssicherung in ihren Aufgaben zu unterstützen.

Zu Artikel 12, zu den Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung: Diese Finanzhilfen erfolgen über die BFI-Botschaft über vier Jahre. Ich glaube, das muss das Rezept sein. Eine Beitragsperiode von über vier Jahren ist nicht angezeigt, ist nach unserer Empfindung nicht systemkonform. Die Regelung dieser zeitlichen Beschränkung gehört auch nicht auf Gesetzesstufe, sondern ist wie im Berufsbildungsrecht auf Verordnungsstufe vorzunehmen. Ich empfehle Ihnen also, beim BFI-Prinzip zu bleiben und den Minderheitsantrag Keller Peter abzulehnen.

Zu Artikel 17a: Der Antrag der Minderheit Aubert auf einen neuen Artikel 17a und eine Änderung des AHV-Gesetzes stellt einen Zusammenhang zwischen Altersvorsorge und Weiterbildung her, der nicht auf der Hand liegt. Es wurde vorhin schon mehrfach und ganz deutlich gesagt: Es geht hier um ein spezialgesetzliches Anliegen, das den Gegenstand und Zweck des Gesetzes erweitern würde. Das würde ebenfalls bedeuten, dass eine neue verfassungsrechtliche Grundlage herangezogen und ein neuer Abschnitt im Weiterbildungsgesetz geschaffen werden müsste. Inhaltlich, wie gesagt, handelt es sich beim Antrag um einen schweren Eingriff in die AHV-Gesetzgebung. Der Antrag wirft komplexe Fragen auf, auch Fragen zur Erhöhung des Rentenalters, zur Koordination mit der Invalidenversicherung, Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge, mit der Arbeitslosenversicherung, mit der Unfallversicherung und mit den Ergänzungsleistungen. Ich bitte Sie also, davon Abstand zu nehmen. [PAGE 2152]

Noch ein Wort zum Weiterbildungsurlaub: Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs zu verzichten. Das Argument für die Einführung ist mangelnde Zeit. Ich bin sehr skeptisch, ob das Argument Zeit dann wirklich stichhaltig wäre. Es gibt diese Weiterbildungsurlaube in unserer Nachbarschaft, z. B. in Deutschland. In Deutschland machen 1,5 Prozent der Beschäftigten von der Möglichkeit wirklich Gebrauch. Die Schweiz hat im Vergleich zu Ländern, die über einen Weiterbildungsurlaub verfügen, eine sehr hohe Beteiligungsquote bezüglich Weiterbildung, und das ohne gesetzliche Vorschrift. Mit dem Weiterbildungsurlaub sind wir nicht in der Lage, die bestehenden Ungleichgewichte in Bezug auf die Bildungsteilnahme verschiedener Bildungsschichten zu beheben. Also auch hier: Nehmen Sie bitte Abstand von dieser Forderung.

Ich empfehle Ihnen, in Block 3 alle Minderheitsanträge abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.

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