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preparatory:AB 153657

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-11

Wortprotokoll

Hier im 5. Abschnitt geht es nicht um allgemeine Grundsätze über die Weiterbildung, sondern um konkrete Angebote und um einen konkreten Fördertatbestand.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass es bildungs-, gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisch von Bedeutung ist, Personen zu fördern, die nicht über ausreichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen. Bei den Grundkompetenzen geht es beispielsweise um eine ausreichende Lesekompetenz, um sich im Alltag zurechtzufinden, oder auch darum, älteren Personen die notwendige Fertigkeit zu vermitteln, an Automaten mit Touchscreen Tickets zu kaufen. Wir reden also nicht von Computerkursen - das wurde gesagt -, sondern davon, auch die älteren Menschen, das sei noch einmal ganz ausdrücklich betont, in die Lage zu versetzen, dank genügender Kenntnisse mit neueren Apparaturen umgehen zu können. Grundkompetenzen, wie sie der Bundesrat und die Kantone verstehen, sind bildungsmässige Must-haves, ohne die eine Teilnahme am lebenslangen Lernen eben nicht möglich wäre. Grundkompetenzen sind im Verständnis des Bundesrates nicht nur wichtige Kompetenzen, sondern unverzichtbare Minimalkompetenzen.

Jetzt zu den einzelnen Artikeln; zuerst zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d: Bei den Erziehungs- und Sozialkompetenzen handelt es sich sicherlich um wichtige Kompetenzen. Erziehungs- und Sozialkompetenzen gehören aber, wie es auch schon gesagt wurde, zu den sogenannten Soft Skills. Diese Soft Skills sind Fähigkeiten und Fertigkeiten, die man nicht mit Verlässlichkeit erfassen kann, so, wie man das bei den Hard Skills tun kann, wo man Leistungstests durchführen kann und die Messbarkeit gegeben ist. Bei den Grundkompetenzen muss es letztlich also um die Hard Skills gehen. Deshalb gehören die Erziehungs- und Sozialkompetenzen nicht in die Vorlage.

Frau Nationalrätin Quadranti hat vorhin die Bemerkung gemacht, es wäre eine Herausforderung, die Förderung der Erziehungs- und Sozialkompetenzen dann tatsächlich auch umzusetzen. Das will ich Ihnen bestätigen: Das wäre eine enorme Herausforderung. Das wäre eine Herausforderung in Richtung Abgrenzung, in Richtung Definition und damit natürlich auch in Richtung Aufwand, um nicht zu sagen Bürokratie, und letztlich in Richtung Belastung der Arbeitgeber. Das könnte auch zur Konsequenz haben, dass die Attraktivität für die Unterstützung der Weiterbildung nicht gefördert würde, sondern ganz im Gegenteil der Effekt genau entgegengesetzt zu dem wäre, was Sie eigentlich anstreben.

Dann zu Artikel 13 Absatz 2: Da geht es um die Alltagsnähe. In Kursen zur Alltagsmathematik soll nicht abstrakt addiert und subtrahiert werden, sondern es soll gleichzeitig gelernt werden, wie man beispielsweise den Überblick über ein Haushaltsbudget gewinnen kann. Es geht in Absatz 2 aber auch um die Vermittlung von Methodenkompetenzen. Diese sollen in die Art der Vermittlung von Lesen und Schreiben integriert werden.

Ich bitte Sie also eindringlich, bei Artikel 13 die bundesrätliche Version zu unterstützen.

Bei Artikel 15 sind wir mit Frau Nationalrätin Aubert natürlich einverstanden, dass es in der Frage der Grundkompetenzen eine Strategie braucht, und zwar braucht es eine gemeinsame Strategie. Es reicht aber bei Weitem nicht, nur eine Strategie zu haben. Deshalb wehren wir uns gegen die vorgeschlagene Formulierung, die die interinstitutionelle Zusammenarbeit allein auf die strategische Ebene zurücknimmt. Das kann ja nicht die Idee sein. Es wäre eine Beschränkung und in unserem Verständnis nicht im Sinne [PAGE 2159] des Minderheitsantrages; wir haben das in der Kommission schon ausführlich diskutiert.

Ich bitte Sie, auf dem Pfad der Tugend und daher durchwegs beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben.