preparatory:AB 155008
Waber Christian · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ich gehe natürlich mit den Ausführungen von Herrn Dr. Günter absolut einig, dass das Heroin gerade auch medizinisch angewandt werden kann. Aber seine Ausführungen unterstütze ich so natürlich nicht. Warum können wir in der Schweiz einige Hundert Kilo Heroin für die Drogensüchtigen importieren und nicht noch ein paar Kilo - oder ein paar Hundert Kilo von mir aus - für den medizinischen Gebrauch?
Wir machen ja in Buchstabe d des Artikels über die verbotenen Betäubungsmittel auch eine Ausnahme - oder Sie wollen eine Ausnahme machen - für den medikamentösen Einsatz von Cannabis. Es ist auch nicht so, wie das gesagt wurde, dass es in der Verordnung steht. Ebendiese Ausnahme könnte man ohne weiteres in einer Verordnung regeln. Das Heroin muss natürlich bei den verbotenen Opiaten hier im Gesetz bleiben. Eine Ausnahme wäre immer möglich, aber es wäre fatal, wenn wir hier mit dem Bundesrat dieser Streichung zustimmen würden. Die Heroinsubstanz - das Opiat Diazetylmorphin - muss verboten bleiben, die Ausnahme für medizinische Zwecke und medizinischen Einsatz, was wir voll und ganz unterstützen, kann in der Verordnung geregelt werden. Das Heroin muss aber im Gesetz unter den verbotenen Opiaten stehenbleiben.
Etwas habe ich bereits gesagt zu meinem Antrag zu Buchstabe d, Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis. Wir gehen also auch als fundamentalistische, uneinsichtige Gegner immer gewisse Kompromisse ein, und hier gehen wir sie ein, wie wir auch schon bei Artikel 3e Kompromisse eingegangen wären. Aber es wird nicht zur Kenntnis genommen.
Aber hier gibt es keine Kompromisse: Die Ausnahme für medizinische Zwecke gehört in die Verordnung.