preparatory:AB 155323
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05
Wortprotokoll
Auch der Bundesrat ist lernfähig, sogar dann, wenn in einer Vernehmlassung seinem Vorschlag zugestimmt wird. Der Bundesrat hat seine Meinung nach der Vernehmlassung dennoch geändert. Es wurde eben bereits mehrfach gesagt, es ist hier beim Ausbildungsbeitragsgesetz mit Sicherheit nicht der Ort und nicht die Zeit, um eine NFA-Grundsatzdiskussion zu führen. Diese Büchse der Pandora öffnen Sie nicht einfach so, ohne zusätzliche Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen, um es mit aller Vorsicht zu sagen. Ich mache Ihnen beliebt, dass Sie dem Bundesrat und dem Nationalrat sowie der Kommissionsmehrheit folgen und das Grundprinzip belassen.
Ich erlaube mir auch, zwei Vorteile noch einmal in Erinnerung zu rufen. Beim NFA sind insbesondere die strukturellen Ungleichheiten grundsätzlich geregelt, deshalb müssen Sie eben nicht bei jedem einzelnen Thema wieder aufgenommen und in jedem einzelnen Gesetz wieder neu diskutiert werden. Das ist vor allem der Vorteil dieses NFA-Konzeptes. Würden wir hin zu einem Aufwandkonzept wechseln, so hätten wir tatsächlich die Gewinner- und die Verliererkantone angesprochen. Wir hätten Kantone mit einem relativ schwachen Stipendiensystem, die sogar zusätzlich bestraft werden könnten. Wir hätten die Gefahr, dass die Kantone ihre effektiven Beiträge zugunsten des Tertiärsektors und damit zulasten der Sekundarstufe II ausbauen könnten. Der Anreiz sich stärker zu engagieren, ist für einen einzelnen Kanton relativ schwach.
Eine letzte Bemerkung: Eine Erhöhung der Bundessubvention hinge eben nicht nur von der eigenen Leistung eines einzelnen Kantons ab, sondern gleichzeitig auch vom Verhalten der anderen Kantone. Es ist also ein Relativverhältnis. Das gesagt, bitte ich Sie, bei dieser Gelegenheit nicht beim Grundsatz des NFA die Büchse der Pandora zu öffnen und mit dem Bundesrat und der Mehrheit zu gehen.
Bei den Absätzen 2 und 3 bestünde mit Sicherheit noch ein beträchtlicher Erklärungsbedarf, was effektive Beiträge der Kantone wirklich sind. Ich mache meinerseits noch einmal ganz kurz die "Milchbüechli-Rechnung": Wenn heute die Kantone ins Tertiärsystem etwa 160 Millionen Franken investieren und der Bund mit etwa 25 Millionen Franken beiträgt, so bleiben rund 140 Millionen Franken übrig. Dividiert durch zwei ergäbe das dann den Betrag, den der Bund zahlen müsste. Wir reden also von 70 Millionen Franken. Und auch diese 70 Millionen Franken müssten irgendwo innerhalb des BFI-Kredites kompensiert werden können. Es ist eine beträchtliche Summe, die wir nicht einfach beliebig zur Verfügung haben. Ich erinnere an das, was ich im Eintretensreferat gesagt habe, nämlich dass die grosse Mehrheit der Kantone mit dem, was der Bund hier als indirekten Gegenvorschlag vorstellt, einverstanden ist.
Das gesagt, bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu gehen.