preparatory:AB 155356
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-05
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, Ihrer Kommission zu folgen, beim Eintreten zu bleiben und damit dem Nationalrat noch einmal eine Chance zu geben, auf die Vorlage einzutreten.
Ich ersuche Sie, die Revision jetzt nicht scheitern zu lassen, und das aus verschiedensten Gründen. Sie sind alle bestens bekannt: Wir wissen selbstverständlich, dass unsere Volkswirtschaft ihre Leistungsfähigkeit im Wesentlichen über zwei Komponenten sicherstellt, die eine heisst Innovationsfähigkeit, die andere heisst Wettbewerbsfähigkeit. Wir müssen international gesehen konkurrenzfähig bleiben, weil wir jeden zweiten Schweizerfranken im internationalen Handel verdienen und damit wir auch jeden zweiten schweizerischen Arbeitsplatz sicherstellen können.
Es geht im Kartellgesetz ganz grundsätzlich und in der Revision im Speziellen darum, dass wir den korrekten Wettbewerb befördern. Es geht darum, dass wir für die Marktteilnehmer sicherstellen, dass sie sich unter für alle gleichen Bedingungen messen müssen. Wie gesagt wurde, hat die jetzige Kartellgesetzrevision ihren Ausgangspunkt vor allem bei der Evaluation der Revision 2003 im Jahr 2008. Damals wurde Handlungsbedarf aufgezeigt. Dieser Handlungsbedarf wurde insbesondere auch im Bereich der Institutionen aufgezeigt.
Die Institutionenreform, wie vom Bundesrat respektive dann von Ihnen, dem Ständerat, vorgezeichnet, ist meiner Ansicht nach fällig.
Von welcher Reform reden wir also? Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass sein Vorschlag der favorisierte sein und bleiben sollte. Die ständerätliche Version ist grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Ich habe selbstverständlich auch die Bedenken aus verschiedensten Kreisen zur Kenntnis genommen und bin mir bewusst, dass wir einen Kompromiss zwischen den beiden Räten herbeiführen müssen. Ich bin auch überzeugt, dass man einen Kompromiss finden kann.
Es gibt vier Aspekte, die wir in der Detailberatung nicht so detailliert besprochen haben, sodass deren Bedeutung vielleicht nicht wirklich genügend erkannt werden konnte. Ich will die vier Punkte noch einmal in Erinnerung rufen. Allein sie sind Grund genug, um am Einzutreten festzuhalten und die Revision voranzubringen. Es geht um die Zusammenschlusskontrolle; es geht um das Kartellzivilrecht, in dem gewisse Lücken geschlossen werden sollen, und es geht um den Aspekt der Aufnahme der Compliance-Programme und damit um eine gewisse Sanktionsreduktion für den Fall, das Compliance-Programme vorhanden sind und angewandt werden. Letztlich geht es - das ist der vierte Punkt - um die Widerspruchsverfahren; wir sind der Überzeugung, dass wir hier künftig eine bessere Lösung haben werden.
Mit diesen wenigen Bemerkungen bitte ich Sie, an Ihrem Eintretensbeschluss festzuhalten. Sie eröffnen damit dem Nationalrat eine Chance; er kann Verantwortung übernehmen und mithelfen, dass dieses Land wettbewerbsfähig bleiben kann, weil es das bleiben muss.