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AB 155510

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Der Finanzplatz Schweiz hatte einst einen guten Ruf. In den letzten Jahren hat dieser gute Ruf teilweise etwas gelitten. Finanzgeschäfte sind Vertrauenssache. Es ist daher wichtig, das Vertrauen in die Stabilität, in die Zuverlässigkeit und in die Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes wieder zu stärken. Ein Verhalten, das den Verdacht nährt, dass der Finanzplatz Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zulässt, ist ganz sicher nicht vertrauensbildend. Die Schweiz war daher von Anfang an bei [PAGE 1166] der Gafi dabei und setzte die Gafi-Empfehlungen bisher auch um.

Wir Grünen setzen uns heute dafür ein, dass die Gafi-Empfehlungen auch in Zukunft umgesetzt werden. Das ist für uns eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes in der Schweiz. Wer einen sauberen Finanzplatz will, wer einen vertrauenswürdigen Finanzplatz will, kommt nicht darum herum, dort einzugreifen, wo der Finanzplatz Gefahr läuft, missbraucht zu werden, zum Beispiel im Bereich der Geldwäscherei. Dabei geht es natürlich zuallererst um die Übernahme der Empfehlungen zu Mindeststandards, das ist klar. Die Mindeststandards müssen übernommen werden; dafür werden wir uns einsetzen. Das war in der Kommission weitgehend unbestritten, jedenfalls bei jenen, die überhaupt etwas machen wollen.

In der Kommission lief die Diskussion allerdings oft in die Richtung, dass man sich auf die absoluten Mindeststandards beschränken wolle: Wir sollten nicht mehr machen als das Minimum. Minimalismus wird hier plötzlich zum Ideal stilisiert. Oft wird argumentiert, es genüge, das Minimum zu tun, um bei der Gafi-Überprüfung 2015 dann nicht durchzufallen. Ein Swiss Finish wird, anders als in der Industrie, plötzlich als problematisch angesehen und teilweise offen bekämpft. Das Gegenteil ist aber wahr! Wenn wir unseren erfolgreichen Finanzplatz beibehalten und seinen guten Ruf wiederherstellen wollen, dann sollten wir uns nicht auf das Minimum beschränken, sondern müssen das Optimum anstreben, müssen für Exzellenz einstehen. Das gilt natürlich auch für den Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Schweiz ist leider - das tut uns ja allen leid - nicht ungefährdet, ihren guten Ruf hier weiterhin aufs Spiel zu setzen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn morgen irgendwo auf der Welt ein Terroranschlag erfolgt - wer von Ihnen hält dann die Hand ins Feuer, dass die Terroristen nicht aus der Schweiz finanziert worden sind, etwa Sie, Herr Schwander?

Wir sollten hier den Inhalt dieser Vorlage nicht minimieren. Wir sollten vielmehr die Risiken minimieren, denn darum geht es letztlich. Es geht um das Risikomanagement, aber da war die Schweiz leider in den letzten Jahren nicht unbedingt Spitze. Deswegen haben wir ja auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen einrichten müssen. Herr Rutz hat gesagt, es gehe um Rechtssicherheit und um die Konkurrenzvorteile. Ja, Herr Rutz, damit bin ich einverstanden; wir meinen auch, dass wir die Rechtssicherheit steigern müssen, denn die Rechtssicherheit ist unser wichtigster Konkurrenzvorteil. Deswegen müssen wir für diese Vorlage einstehen.

Neuerdings widmet sich die Gafi auch Steuerdelikten, und damit haben einige so ihre liebe Mühe. Wir sollten uns aber deswegen nicht irritieren lassen und den Pfad der Tugend nicht verlassen. Wir sollten Realitäten, wie sie sich im internationalen Umfeld ergeben, auch erkennen und anerkennen; wir sollten mehr tun als das Minimum und uns in diesem Fall auch nicht den Minimalisten anschliessen.

Ein typisches Beispiel sind die Beschränkungen im Barzahlungsverkehr. Es leuchtet jedermann ein, auch denen, die das vielleicht nicht aus dem Alltag kennen, dass der Barzahlungsverkehr besonders risikobehaftet ist und grosse Barbeträge daher problematisch sein können. Sie können dazu jeden Polizisten oder jeden Staatsanwalt fragen. Wo spielen Barzahlungen überhaupt eine grosse Rolle? Vom Kommissionssprecher wurde der Luxushandel erwähnt, natürlich. Der Barzahlungsverkehr spielt aber leider Gottes halt beim Menschenhandel, beim Frauenhandel, bei illegalen Waffenschiebereien und beim Drogenhandel noch eine grosse Rolle. Deshalb ist es doch richtig, das Risiko in diesen Bereichen zu beschränken und auf Barzahlungen von über 100 000 Franken zu verzichten. Natürlich ist das eine Einschränkung der Handlungsfreiheit - für viele vielleicht eine etwas theoretische -, aber das ist doch um Gottes Willen eine vertretbare Einschränkung. Eine Freiheitsbeschränkung ist kaum damit verbunden, wenn Sie nicht mehr in unbegrenzter Höhe bar bezahlen können. Man hat wirklich den Eindruck, dass diese sinnvolle Neuerung nur deswegen abgelehnt wird, weil die Gafi-Empfehlungen sie nicht explizit vorsehen und als Basisvoraussetzung verlangen.

Umgekehrt habe ich natürlich auch ein gewisses Verständnis dafür, dass man die Inhaberaktien jetzt nicht mit dieser Vorlage abschaffen will, da eine Vorlage zur Revision des Aktienrechts unmittelbar bevorsteht. Aber wenn man schon gerade daran ist, hätte man das ja im selben Aufwisch erledigen können. Dieses Thema wird uns so oder so noch einige Zeit begleiten.

Wir Grünen werden die Vorlage unterstützen und die Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung ablehnen. Wir werden auch die Abschwächungen bekämpfen, die die Kommission für Rechtsfragen eingebaut hat. Wir wollen, dass das Nötige mit dem Sinnvollen verbunden wird. Ja, wir wollen Musterschüler sein, wir wollen nicht die Klassenletzten sein!

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden die in der Kommission beschlossenen Verwässerungen ablehnen und im Wesentlichen dem Bundesrat und dem Ständerat folgen.

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