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preparatory:AB 155528

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche vorschriftsgemäss zu meinen beiden Anträgen, die aber völlig unterschiedliche Themen behandeln.

Zuerst zu Artikel 52 ZGB und damit zur Frage, was ins Handelsregister eingetragen werden muss. Nachdem in der Eintretensdebatte in Bezug auf die Gafi-Empfehlungen so viel Falsches behauptet worden ist - Herr Schwander, ich spreche zu Ihnen und zu Herrn Rutz -, werde ich mich jeweils explizit auf die Empfehlungen berufen, damit Sie wissen, [PAGE 1170] dass der Entwurf des Bundesrates den Empfehlungen entspricht.

Die Empfehlung 24 verlangt, dass man Transparenz schafft bei den Unternehmen wie auch bei den Stiftungen, bei den Anstalten und bei vergleichbaren Organisationen. Wir haben heute in der Schweiz das Handelsregister, das für juristische Personen konstitutiv ist. Es ist öffentlich. Im geltenden Artikel 52 Absatz 2 ZGB sind aber Ausnahmen der Eintragungspflicht vorgesehen, nämlich für die Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen, für die kirchlichen Stiftungen und für die Familienstiftungen. Mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat bin ich klar der Ansicht, dass auch die kirchlichen Stiftungen und die Familienstiftungen ins Handelsregister eingetragen werden sollen. Damit werden sie transparent, und wir haben Kenntnis davon.

Die Mehrheit verlangt nun, dass man die kirchlichen Stiftungen von dieser Eintragungspflicht ausnimmt. Ich bitte Sie, davon abzusehen. Warum? Es ist nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet die kirchlichen Stiftungen von dieser Eintragungspflicht ausgenommen werden sollen. Zum Ersten kann kein Mensch genau sagen, was diese kirchlichen Stiftungen sind. Welche Glaubensgemeinschaften sind hier gemeint? In Genf gibt es eine Trennung von Kirche und Staat, da ist es schon gar nicht klar; in Baselland gibt es drei Landeskirchen. In einigen Kantonen haben jetzt auch die israelitische Gemeinschaft und islamische Religionsgemeinschaft die Anerkennung als kirchliche Gemeinschaften verlangt. Was fällt darunter? Es würde damit nur Unsicherheit geschaffen. Noch etwas an die Vertreter der römisch-katholischen Kirche in diesem Saal: Papst Franziskus bemüht sich jetzt endlich um mehr Transparenz in der Katholischen Kirche, gerade auch in finanziellen Belangen. Gerade Stiftungen eignen sich hervorragend, um intransparente Geschäfte zu machen. Es ist mir unverständlich, dass Sie diese Bemühungen nicht unterstützen und hier wenigstens für eine Eintragungspflicht sorgen. Ich bitte Sie, hier dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Zum Zweiten - das ist eine ganz andere Geschichte - braucht es auch mehr Transparenz beim Grundstückkauf. Der Grundstückkauf eignet sich vorzüglich für Umgehungsgeschäfte und Geldwäscherei. Ein wichtiger Hinweis dafür sind die Preise. Ich bitte Sie deshalb - ich habe das in diesem Rat schon mehrmals getan -, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Handänderungen selbst, sondern auch die Preise publiziert werden müssen, wie das unter anderem bereits im Kanton Genf der Fall ist. Gerade im Kanton Genf konnten aufgrund dieser Bestimmung Geldwäschereitatbestände, mindestens Indizien dazu, aufgedeckt werden.

Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie bei Artikel 52 Absatz 2 dem Ständerat bzw. dem Bundesrat, damit auch die kirchlichen Stiftungen der Eintragungspflicht unterliegen, und sorgen Sie mit der Minderheit bei der Veröffentlichung des Erwerbs von Grundstücken auch für Transparenz bei den Preisen.