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AB 156059

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt vor, in Artikel 152 einen neuen Absatz 3bis einzufügen. Der Bundesrat möchte in Absatz 2 eine Änderung vornehmen. Deshalb ist es auch hier ein Systementscheid. Entweder ändern wir Absatz 2, oder wir fügen einen neuen Absatz 3bis ein.

Artikel 152 des Parlamentsgesetzes regelt die Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik. Der Grundsatz ist bekannt: Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen und der Bundesrat pflegen den gegenseitigen Kontakt und Meinungsaustausch usw. Im heutigen Absatz 2 wird gesagt: "Der Bundesrat informiert die Ratspräsidien und die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen regelmässig, frühzeitig und umfassend über wichtige aussenpolitische Entwicklungen. Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen leiten diese Informationen an andere zuständige Kommissionen weiter." Dieser Text besteht bereits. Der Bundesrat schlägt uns jetzt vor, an den ersten Satz den Zusatz anzufügen: "sowie über geplante Änderungen im Bestand der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland". Das wäre neu. Es ist eine Informationspflicht des Bundesrates. Das ist die Antwort "du berger à la bergère", weil die Kommission etwas anderes wollte, und zwar einen neuen Absatz 3bis, der sagen würde: "Als Vorhaben im Sinne von Absatz 3 gelten auch geplante Änderungen im Bestand der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland." Das heisst, dass dort der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen konsultieren muss.

Abgesehen von der Frage, in welchem Absatz wir das platzieren, dreht sich die Diskussion um Folgendes: Muss der Bundesrat informieren oder konsultieren? Das ist die Frage, die sich stellt. Für die Kommission ist es ganz klar. Die einstimmige Kommission war auch nach der Stellungnahme des Bundesrates der Meinung - gut, es gab zwei Enthaltungen -, es solle an ihrer Fassung festgehalten werden. Warum? Die Problematik des konsularischen und diplomatischen Netzes ist ein Dauerbrenner in diesem Hause, in der Schweiz insgesamt und für die Auslandschweizer umso mehr. Ständig bekommen wir Post, das gehe nicht, es sei nicht nachvollziehbar, warum man das beschlossen habe, warum man das zusammenführen wolle usw. Ich habe selber feststellen können, da ich bekanntlich in der letzten Zeit ein bisschen viel gereist bin, dass in ein paar Ländern gewisse Änderungen vorgenommen worden sind, die für die Schweizer in diesen Ländern überhaupt nicht verständlich sind. Für mich war es schwierig, dies den Auslandschweizern zu erklären, weil es auch für mich nicht nachvollziehbar war. Einige Sachen kann ich nachvollziehen, andere aber nicht.

Wir haben im Dezember 2013 nochmals über solche Vorstösse entschieden, z. B. haben wir eine Motion des Nationalrates (12.3546) abgelehnt, die ein Moratorium für sämtliche Änderungen des diplomatischen und konsularischen Netzes verlangte, bevor ein gewisses Konzept erarbeitet worden sei. Ich habe damals selber gesagt, ein Moratorium sei eine schlechte Antwort. Aber ich habe angekündigt, dass unsere Kommission wahrscheinlich eine Konsultation beantragen werde. Wenn die Konsultation rechtzeitig [PAGE 231] erfolgt, ist sie natürlich sehr nützlich. Sie zwingt den Bundesrat und die Verwaltung, zu überlegen und die Kommissionen zu überzeugen. Wenn Sie, Herr Bundesrat, die Kommissionen einmal überzeugt haben, können Sie auch sagen, dass das Parlament unterstützt, was wir beschlossen haben. Das verhindert natürlich, dass wir nachträglich Motionen und Postulate haben, die z. B. die Aufrechterhaltung der Schweizer Botschaft in Guatemala fordern, und der Bundesrat das dann zähneknirschend umsetzen muss.

Ich glaube, wir tun in der Sache etwas Gutes, wenn wir mit der Kommission beschliessen, dass der Bundesrat konsultieren muss. Die Zuständigkeit des Bundesrates bleibt bestehen: Der Bundesrat wird nach der Konsultation beschliessen können. Aber die Konsultation zwingt ihn, die Argumente zu präsentieren, die Parlamentarier zu überzeugen, sich Gedanken zu machen und Überlegungen anzustellen und allenfalls, wenn etwas nicht zu hundert Prozent nachvollziehbar ist, es anzupassen, bevor man es beschlossen hat, bevor man es der ganzen Welt kommuniziert hat und vielleicht "marche arrière" machen muss, wie das für die Botschaft in Guatemala leider der Fall war.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

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