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preparatory:AB 156067

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Die Artikel 65 und 66 definieren auf Gesetzesstufe etwas, was bis jetzt nicht so klar geregelt war und immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben hat: Was passiert in Krisensituationen, insbesondere bei Entführungen und Geiselnahmen? Es wird einerseits definiert, dass der Bund in solchen Fällen eingreifen kann, aber andererseits kann er natürlich auch, wie wir später bei der Finanzierung sehen werden, Rückerstattungen der Kosten geltend machen, wenn die Ereignisse aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens verursacht wurden.

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