AB 156100
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17
Wortprotokoll
Wir stehen vor einer Abstimmung über ein System. Sie sehen im Antrag der WBK-SR alle Artikel, die davon betroffen sind. Wir erledigen die ganze Frage mit einer Abstimmung bei Artikel 1: Entweder ist die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland im neuen Auslandschweizergesetz integriert oder nicht. Dann werden wir entsprechend disponieren. Wir werden meines Erachtens eine einzige Abstimmung betreffend alle diese Artikel durchführen. Es ist eine Systementscheidung.
Die Staatspolitische Kommission hat sich kohärent verhalten. Sie hat im Dezember angekündigt, dass sie die Integration der schweizerischen Bildung im Ausland im neuen Auslandschweizergesetz vorsehe. Sie wollte aber, auf Anfrage des Bundesrates und der WBK, die Arbeiten der anderen Kommission am anderen Gesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland nicht verlangsamen. Deshalb hat sie damals auf einen Sistierungsantrag zu dieser Vorlage verzichtet und gesagt, die WBK möge weitermachen und der Nationalrat ebenso; sie werde einfach am Ende das Ergebnis dieser Beratungen aufnehmen und integrieren, ohne den Text noch anzurühren. Das ist genau das, was wir jetzt machen!
Frau Savary, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie einen kleinen inhaltlichen Fehler machen, wenn Sie sagen, dass wir noch Differenzen haben. Wir haben hier in diesem Saal letzte Woche die letzte Differenz bereinigt. Wir haben im Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland keine Differenzen mehr zwischen National- und Ständerat. Es gibt am Freitag die Schlussabstimmung. Ich nehme an, dass dieses Gesetz am Freitag von beiden Räten verabschiedet wird; Differenzen haben wir in dem Sinne nicht mehr.
Warum hat die SPK diesen Teil auch aufgenommen? Weil das Mandat beider Räte dies so vorsieht. Die parlamentarische Initiative Lombardi, welcher in beiden Räten Folge gegeben wurde, sieht vor, dass auch die Schweizerschulen im Ausland im neuen Gesetz zu integrieren sind. Das war der Auftrag des Parlamentes. Die SPK konnte nicht anders, als diesen Auftrag entgegenzunehmen und auszuführen. Darüber hinaus denkt die SPK, dass es für die Kohärenz der Arbeit wichtig ist, dass die Schulen und die Bildung im Auslandschweizergesetz integriert sind. Wir haben gesagt, dass wir ein neues Gesetz schreiben, weil wir vom Bundesrat eine kohärente Politik und eine Koordinierung aller Aktionen in diesem Bereich erwarten. Wir wollen den Auslandschweizern eine Vorlage bieten, die es ihnen auf einen Blick ermöglicht, das zu finden, was sie betrifft.
Es gibt in der Vorlage sehr unterschiedliche Elemente. Aber aus dem gleichen Grund, aus dem Frau Savary fordert, man solle die Bildung aus der Vorlage entfernen, könnte man wieder alles auseinandernehmen. Dann könnte man sagen: "Ja, es gibt ein paar Artikel über das Militär. Wozu sollen wir diese Artikel hier drin platzieren? Weg damit!" Oder es gibt Artikel über die politischen Rechte. Da könnte man sagen, diese seien zu bedeutend, um sie in dieses Gesetz zu integrieren, diese Bestimmungen seien im bisherigen Gesetz über die politischen Rechte belassen usw.
Frau Savary sagt: "loi-cadre, loi d'application"; den Unterschied kann ich nicht erkennen. Wir haben im ganzen Gesetz, in allen Kapiteln Bestimmungen, die den Bund, die Kantone, Privatinstitutionen, öffentliche Institutionen betreffen. In allen Kapiteln haben wir Bestimmungen, die diese Partner ansprechen. Wir versuchen, ein koordiniertes Ganzes daraus zu bilden. Wir haben gesagt, dass wir mit dem Erlass die Gesetzgebung betreffend Auslandschweizer zu vereinfachen versuchen. Frau Egerszegi hat die bestehenden Gesetze erwähnt. Ich war sehr stolz, am Ende unserer Arbeiten sagen zu können: Aus ursprünglich zehn Erlassen - aus drei Gesetzen, einem Bundesbeschluss, zwei Reglementen und vier Verordnungen - machen wir zwei, nämlich ein Gesetz und eine Verordnung. Das ist ein Rekord in der Geschichte der Gesetzgebung; wir waren sehr stolz darauf.
Natürlich kann man sagen, wir würden aus zehn Erlassen immer noch vier machen und hätten das Ziel ein bisschen verpasst. Das ist aber nicht weltbewegend. Der Gedanke der Kommission in Ausführung des Auftrages des Parlamentes war: Versuchen wir, so viel wie möglich zusammenzubringen, zu vereinfachen, zu konzentrieren, zu integrieren. Die Kritiken, die gegen unser Vorgehen lautwurden und die noch heute unnötigerweise von Frau Savary erwähnt worden sind, stimmen alle nicht mehr.
Eine Frage war die Zuständigkeit: Die Schulen seien beim EDI, aber wenn wir alles in einem Gesetz hätten, sei dafür das EDA zuständig. Das stimmt aber nicht. Wir übernehmen genau den Text der Schwesterkommission, der besagt, dass das BAK zuständig ist. Ich glaube nicht, dass es Bestrebungen gibt, das BAK ins EDA zu überführen. Damit ist geklärt, wo die Schulen angesiedelt werden.
Eine weitere Kritik war folgende: Wenn wir im Ständerat die Bildung in dieses Gesetz integrierten, würden wir es verunmöglichen, dass die WBK-NR diese Bildungsthematik anschaue, weil das Geschäft in der SPK-NR behandelt würde. Auch das ist vorbei und Schnee von gestern. Die WBK-NR hat das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland behandelt, und wir sind jetzt zur Schlussabstimmung bereit.
Schliesslich gab es Bemerkungen zum Zeitplan: Wenn wir die Bildung in dieses Gesetz integrierten, würde die Lösung einiger konkreter Fragen verlangsamt. Vielleicht kann der Herr Bundesrat erklären, welche. Es gibt eine oder zwei Schulen, die nicht in den Genuss der erwarteten Subventionen kommen würden, wenn die Gesetzesänderung zu spät käme. Auch das ist aber gelöst. Wir stimmen am Freitag über das gesamte Gesetz ab. Es tritt in Kraft. Die Schulen werden dank der Änderung, die wir am Freitag annehmen, gerettet. In einer späteren Phase wird das Ergebnis unserer Arbeiten im Auslandschweizergesetz integriert.
Ich glaube, das Ganze macht Sinn. Ich möchte, dass wir bei der Fassung der einstimmigen SPK bleiben und die Schweizerschulen in diesem Gesetz belassen.