AB 156110
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17
Wortprotokoll
Der Antrag der Mehrheit entspricht dem heutigen System, wonach sich die Auslandschweizer im Auslandschweizerregister einzutragen haben. Dann bekommen sie die entsprechende Unterstützung, den konsularischen Schutz und verschiedene weitere Vorteile - aber sie haben sich einzutragen.
Wie in der Eintretensdebatte gesagt, dauerte die Diskussion über diesen Punkt in der Kommission relativ lange. Wir schickten dann eine Version in die Vernehmlassung, die dieses Obligatorium nicht mehr vorsah. Die Reaktionen in der Vernehmlassung fielen deutlich zugunsten der Beibehaltung dieses Obligatoriums aus. Es gibt dafür natürlich eine Reihe von Gründen, einer ist folgender: Wenn wir ein neues Gesetz machen, um die Fünfte Schweiz besser anzubinden und aufzuwerten, sollten wir nicht gleich die Hälfte der Auslandschweizer verlieren, was wahrscheinlich passieren würde, wenn wir auf das Obligatorium verzichteten. Diese Erfahrung hat eines unserer Nachbarländer soeben gemacht: Österreich verzichtet seit geraumer Zeit auf das Obligatorium, und seit einigen Jahren sind, wie uns vom Präsidenten der Auslandösterreicher am letzten Kongress der Auslandschweizer erzählt wurde, die Behörden Österreichs nicht mehr in der Lage, die Hälfte ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland zu finden. Sie wissen dann einfach nichts mehr über diese Bürger, die verschwinden - das erlischt natürlich.
Wir haben den Eindruck, dass das heutige System funktioniert. Jemand hat gesagt, was das aber für eine Pflicht sei, wenn keine Sanktionen damit verknüpft seien. Ich sage: umso besser! Wenn wir eine Pflicht haben, die keiner Sanktionen bedarf und quasi als moralische Pflicht wahrgenommen wird, dank welcher die Auslandschweizer sich einschreiben, dann behalten wir doch diese Pflicht bei, die uns nichts kostet! Seitens der Verwaltung könnte man natürlich sagen, man könne etwas sparen, wenn man weniger Leute zu verwalten habe. Darauf entgegnen die Befürworter des Obligatoriums, die Mehrheit der Kommission: Das mag stimmen, aber wenn dann jemand kommt, der nicht eingeschrieben ist und eine konsularische Dienstleistung braucht, benötigen die Behörden zehnmal länger, um festzustellen, ob er darauf Anspruch hat, weil sie nicht mehr wissen, ob er Schweizer ist oder nicht. Bis sie das rekonstruiert haben, verlieren sie Zeit und Kraft, vielleicht manchmal genau in Momenten, in welchen es wichtig wäre, sofort zu wissen, ob die Person Anspruch auf die Dienstleistung hat oder nicht, ob sie Auslandschweizer ist oder nicht.
Also, die Mehrheit ist der Meinung, wir seien mit diesem System bis jetzt gut gefahren und sollten das System deswegen beibehalten. Machen wir nicht etwas, was im Widerspruch zum Ziel der ganzen Übung steht, nämlich die bessere Anbindung der Fünften Schweiz. Wenn wir aber riskieren, vielleicht die Hälfte der Auslandschweizer zu verlieren, tun wir genau dies.