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preparatory:AB 156203

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-04

Wortprotokoll

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Interventionen, für die wohlwollenden genauso wie für die etwas kritischeren.

Ich halte zum Einstieg in mein Referat fest, dass unsere Aussenwirtschaftspolitik nach dem 9. Februar 2014 nicht grundsätzlich verändert werden muss. Wir betreiben weiterhin eine Offenmarktpolitik. Es wurde erwähnt: Jeder zweite Franken wird in der Internationalität verdient, und damit ist auch jeder zweite Schweizer Arbeitsplatz von der Internationalität abhängig. Wir basieren unsere Aussenwirtschaftspolitik im Wesentlichen auch auf einer Trilogie, die heisst: [PAGE 49] Multilateralität auf der WTO-Basis, kombiniert mit dem Bilateralismus mit unserer europäischen Nachbarschaft, und dann die Freihandelsabkommen mit aussereuropäischen Partnern.

Es ist so, wir haben eine gewisse zusätzliche Unsicherheit nach dem 9. Februar, aber passen wir auf, dass wir diese Unsicherheit nicht plötzlich noch zum Rezept hochstilisieren. Die Rahmenbedingungen sind weiterhin ausserordentlich gut, wir haben intakte Infrastrukturen, wir haben nach wie vor ein erstrangiges Bildungssystem, wir haben nach wie vor erstrangige Forschungsinstitutionen. All diese Vorteile, die uns in den letzten Jahren zuoberst auf die Ranglisten der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit gebracht haben, sind nicht einfach weg. Orientieren wir uns daran, und sorgen wir dafür, dass wir die Zeit jetzt nutzen, die zur Verfügung steht, um eine neue Lösung gemeinsam zu erarbeiten, um dann wieder in gesicherte nachbarschaftliche Verhältnisse zurückfinden zu können.

Der aktuelle Aussenwirtschaftsbericht behandelt als Schwerpunkt die Schweizer Handelsdiplomatie und ihre Zukunft in einer sich wandelnden Welt, und dieses Thema ist wichtig. Das Schwerpunktkapitel ist auch eine Antwort auf das Postulat Schneider-Schneiter 13.3325, welches einen Bericht zur Wirtschaftsdiplomatie verlangt hat.

Wie es jetzt mehrfach gesagt worden ist: Der Bundesrat misst der Aussenwirtschaftspolitik eine ausserordentlich hohe Bedeutung zu. Die strategische Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik und deren Einbettung in die bundesrätliche Politik der Nachhaltigkeit hat der Bundesrat bereits 2004, 2009 und 2011 in den Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik dargelegt. Die Schweiz ist auf rechtlich abgesicherte Aussenwirtschaftsbeziehungen angewiesen. Deshalb setzt sich der Bundesrat für die Stärkung der multilateralen Vertragswerke ein und knüpft ein möglichst umfassendes Netzwerk von Wirtschaftsabkommen mit wichtigen Partnern. Diese Abkommen sind auch die Grundlage für die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie, denn diese kann sich nur auf der Basis vertraglich vereinbarter Rechte und Pflichten wirkungsvoll für Schweizer Unternehmungen im Ausland einsetzen. Nebst dieser sogenannt defensiven Wirtschaftsdiplomatie verfolgt der Bundesrat auch eine offensive Wirtschaftsdiplomatie. Mit der offensiven Wirtschaftsdiplomatie wird die Schweizer Wirtschaft unterstützt, in neue Absatzmärkte vorzudringen.

Frau Nationalrätin Schneider-Schneiter, die offensive Wirtschaftsdiplomatie darf nicht zur Industriepolitik werden; ich glaube, da haben wir ein gemeinsames Verständnis. Die offensive Wirtschaftsdiplomatie kann man immer zusätzlich entwickeln. Es sind vor allem die Bedürfnisse der einzelnen Branchen, die Bedürfnisse einzelner Unternehmungen in einzelnen Märkten, die zur Grundlage für offensive Unterstützung werden. Unser Handelsnetz, insbesondere die Swiss Business Hubs von Switzerland Global Enterprise, ist sehr wohl darauf ausgerichtet, zusätzlich vor Ort in attraktiven Märkten Unterstützung bieten zu können.

Die Aussenwirtschaftsinteressen der Schweiz liegen, wie gesagt, zunehmend in den heutigen und künftigen Schwellenländern. Daher soll die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie noch stärker auf diese Länder ausgerichtet werden. Das ist meines Erachtens nach wie vor richtig und wichtig. Ich bin mir aber bewusst, dass insbesondere auch die europäische Nachbarschaft gerade in der unmittelbaren Zukunft nicht an Aufmerksamkeit verlieren darf.

Die Aussenwirtschaftspolitik muss in der Lage sein, die Schweizer Unternehmen gegenüber der wachsenden internationalen Konkurrenz und den Herausforderungen der Globalisierung wirksam zu unterstützen. Eine dieser Herausforderungen heisst Protektionismus; sie wurde auch schon angesprochen. Die EU hat in einem Bericht festgestellt, dass im letzten Jahr weltweit rund 150 Handelsschranken aufgebaut und gleichzeitig nur etwa 18 aufgehoben wurden. Der Bericht zeigt auf, dass Handelsbeschränkungen direkt an der Grenze stark zugenommen haben; da reden wir von Einfuhrzollerhöhungen und von Importlizenzen, z. B. in Brasilien, in Argentinien, in Russland, in der Ukraine. Zudem wird in einigen Ländern wie Brasilien, Argentinien und Indien der Zwang zur Verwendung von inländischer Ware über Vorschriften verstärkt. Deshalb ist es für unsere Wirtschaft und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze umso wichtiger, dass wir mit den Instrumenten der Handelsdiplomatie, z. B. mit Interventionen bei zuständigen Behörden, für klare, transparente und verlässliche Spielregeln sorgen.

Ein Wort zur WTO: Die multilateralen Wirtschaftsorganisationen spielen nach wie vor eine herausragende Rolle für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik - ich habe das schon gesagt. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die WTO ein effizientes Forum für Handelsregeln bleibt und protektionistische Massnahmen weiterhin und mit aller Energie bekämpft. An der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 wurden zukunftsweisende Vereinbarungen in Teilbereichen der Doha-Runde erzielt. Diese beinhalten ein neues WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen. Es wurden auch Entscheidungen zu wichtigen Entwicklungsthemen und zu Fragen im Landwirtschaftsbereich gefällt. Mit diesem Resultat in Bali wurde wieder etwas Bewegung in die Doha-Runde gebracht. Das zeigt, dass die Doha-Runde und damit auch das multilaterale Handelssystem weiterentwickelbar sind.

Damit bin ich bei den Freihandelsabkommen. Ich habe es gesagt: Wir streben an, ein möglichst komplettes Netz von Freihandelsabkommen zu haben. Das Abkommen mit China wurde mehrmals gewürdigt. Ich habe mich immer wieder sehr positiv zu diesem Abkommen geäussert, und ich schätze mich glücklich, dass der Nationalrat das Geschäft mit grossem Mehr angenommen hat. Ich würde es natürlich jetzt sehr begrüssen, wenn wir Mitte Jahr das Abkommen in Kraft setzen könnten - die Zustimmung bei der anstehenden ständerätlichen Entscheidung vorausgesetzt.

In der APK-SR wurde die Frage gestellt, ob sich die neuen Verfassungsbestimmungen vom 9. Februar über die Zuwanderung auf bestehende und künftige Vereinbarungen in Freihandelsabkommen und in der WTO auswirken würden. Die neuen Verfassungsbestimmungen erfordern für den Personenverkehr mit der EU/Efta einen Systemwechsel hin zu einem Kontingentierungssystem. Sie bedingen hingegen keinen solchen Systemwechsel für Personen von ausserhalb der EU/Efta, die schon in der bisherigen Ausländergesetzgebung einer Kontingentierung unterlagen. Einreisen und Arbeitsbewilligungen zur Erbringung einer Dienstleistung, die durch die WTO oder Freihandelsabkommen abgedeckt sind, fallen unter die aktuell geltenden Drittstaatenregelungen mit jährlich festgelegten Globalkontingenten. Die Schweiz hat somit bereits bisher die Vereinbarungen in der WTO und in den Freihandelsabkommen im Rahmen eines Kontingentierungssystems umgesetzt. In diesem Sinne stellen die neuen Verfassungsbestimmungen für Gats, WTO und Freihandelsabkommen keinen Systemwechsel dar, und dies gilt auch für neue Freihandelsabkommen einschliesslich jenes mit China. Dieser Tatsache wird bei der Umsetzung der Verfassungsbestimmungen durch den Bundesrat gebührend Rechnung getragen werden müssen.

Weiter hat die Efta ein Freihandelsabkommen mit Panama und Costa Rica abgeschlossen; dieses befindet sich im Ratifikationsverfahren. Im Rahmen des vorliegenden Berichtes unterbreitet Ihnen der Bundesrat das Freihandelsabkommen der Efta mit Bosnien und Herzegowina und das zugehörige bilaterale Abkommen im Landwirtschaftsbereich zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina. Laufende Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indien, Indonesien, Vietnam und der Zollunion von Russland, Belarus und Kasachstan werden weitergeführt. Was diese Zollunion anbetrifft, verfolgt der Bundesrat die Lage sowie die Entwicklung in der Ukraine und auf der Krim auch hinsichtlich dieser Freihandelsverhandlungen. Auf Initiative der Schweiz werden die Efta-Partnerstaaten eine umfassende Analyse zum weiteren Vorgehen im Vorfeld der geplanten nächsten Verhandlungsrunde vom 8. bis 11. April vornehmen. Auch die Verhandlungen mit Thailand sollen zu gegebener Zeit weitergeführt werden, und jene mit Malaysia wollen wir eröffnen. Ich verhehle nicht, dass sich der Interessenausgleich in [PAGE 50] Verhandlungen mit solchen Entwicklungs- und Schwellenländern zunehmend als Herausforderung erweist und Verhandlungserfolge nicht garantiert sind.

Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Indien wurden, wie Sie wissen, am 26. Januar 2008 in Davos lanciert. Bisher haben wir 13 Verhandlungsrunden abgehalten, und es haben mehrere Zwischenrunden stattgefunden, die letzte vom 25. bis 29. November 2013 in Delhi. Die intensiven Arbeiten wurden auch nach der letzten vollen Verhandlungsrunde auf technischer Ebene fortgesetzt, und es wurden weitere Fortschritte erzielt. Dennoch sind zurzeit zahlreiche Fragen offen, insbesondere in den Bereichen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, aber auch bei den Ursprungsüberprüfungen, beim Schutz des geistigen Eigentums und beim Schutz der personenbezogenen Daten im grenzüberschreitenden Datentransfer. In all diesen Dossiers gibt es nach wie vor offene Punkte. Die Verhandlungen konnten also nicht zu Ende geführt werden.

Am 10. Februar informierte der indische Chefunterhändler die Efta-Seite darüber, dass sich Indien nicht in der Lage sieht, die Verhandlungen und das Abkommen vor dem 1. März 2014 abzuschliessen. Ab dem Zeitpunkt wird die indische Wahlkommission das Datum der anstehenden Wahlen festlegen, und anschliessend ist die indische Regierung nicht mehr befugt, wichtige Entscheide zu treffen. Die Efta-Staaten und Indien haben vereinbart, die Arbeiten auf technischer Ebene weiterzuführen und möglichst viele noch offene Fragen zu bereinigen. Ende März oder Anfang April soll dann eine gemeinsame Standortbestimmung erfolgen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Weiterführung der Verhandlungen unter einer neuen indischen Regierung.

Ganz wenige Worte meinerseits zu den Beziehungen zur Europäischen Union - Sie werden verstehen, dass ich meinerseits ein paar Worte sagen will -: Die EU ist und bleibt unser mit Abstand wichtigster Partner, auch in der Aussenwirtschaft. Die engen Handelsbeziehungen mit der EU werden durch zahlreiche wichtige bilaterale Abkommen ermöglicht. Am 9. Februar haben wir die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen, und es ist nun zu prüfen, inwieweit dadurch die bilateralen Beziehungen auf eine neue Basis gestellt werden können.

Aus Sicht des Bundesrates bleiben das Freizügigkeitsabkommen und die anderen bilateralen Verträge in Kraft, bis allenfalls eine neue Rechtslage geschaffen wird. Angesichts der Unsicherheit über den Weiterbestand der bisherigen bilateralen Verträge und der absehbaren Schwierigkeit, neue Abkommen abzuschliessen, stehen der Marktzugang zur EU und die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung vor grossen Herausforderungen. Sie wissen es, die Verhandlungen zur Teilnahme an den Forschungsprogrammen und an Erasmus plus wurden sistiert. Auch der Verhandlungsprozess im Hinblick auf ein Strommarktabkommen ist in der Schwebe. Diese Unsicherheiten führen zu einem Standortnachteil der Schweiz. Der Bundesrat wird zu den neuen Verfassungsbestimmungen wie erwähnt ein Umsetzungskonzept und eine Gesetzesvorlage erarbeiten. Es ist ein zentrales Anliegen des WBF, dass die Interessen des Wirtschaftsstandortes und damit der Arbeitsplätze bestmöglich berücksichtigt werden.

Sie haben das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA angesprochen, hierzu auch zwei, drei Worte. Ich habe immer wieder gesagt, wenn dieses Abkommen zustande kommen sollte, dürfe uns weder in Richtung EU noch in Richtung USA eine Diskriminierung drohen. Der Efta-Ministerrat hat letztes Jahr eine Anfrage gestartet, um einen Joint Political Dialogue führen zu können. Wir sind im Dezember aus erster Hand informiert worden. Solche Informationen wird es weiterhin geben. Mit anderen Worten: Wir verfolgen den TTIP-Prozess sehr genau.

Zum Stichwort Rohstoffe: Der Bundesrat hat im letzten März den Grundlagenbericht Rohstoffe veröffentlicht. Dieser weist auf die Chancen und Herausforderungen für die Schweiz hin, welche mit der Präsenz von multinationalen Rohstoffunternehmen verbunden sind. Der Bundesrat hat im Bericht Leitlinien festgehalten, zum Beispiel zur Standortpolitik, zur Transparenz, zur Corporate Social Responsibility. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wurde die Debatte nicht abgeschlossen. Wir nehmen die Chancen und Risiken weiterhin sehr ernst und arbeiten an der Umsetzung der Empfehlungen des Grundlagenberichtes. Konkret: Der Bundesrat hat die 17 Empfehlungen mit Massnahmen für einen integren und wettbewerbsfähigen Standort Schweiz genehmigt. Die interdepartementale Plattform Rohstoffe wird dem Bundesrat bis voraussichtlich Ende dieses Monats über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten. Die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen läuft planmässig. Zum Beispiel ist die Better Gold Initiative bereits erfüllt, und Ende 2013 hat der Bundesrat der Anpassung der Goldhandelsstatistik an internationale Standards zugestimmt.

Auch bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) wurden mit grossem Engagement der Schweiz Fortschritte erzielt. Der neue EITI-Standard wurde am 22. Mai 2013 durch das EITI-Board formell angenommen. Dieses neue Regelwerk sieht zusätzliche Transparenzpflichten vor.

Damit komme ich zum Schluss: Der Bundesrat unterbreitet Ihnen zur Genehmigung das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Bosnien und Herzegowina, das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina, das Abkommen zwischen der Schweiz und Jamaika über den Schutz der geografischen Angaben und den jährlichen Bericht und den Beschlussentwurf über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen.

Herr Nationalrat Rusconi, ich habe Ihnen gut zugehört, als Sie über die Situation an unserer Südgrenze gesprochen haben. Die Beziehungen zu unserem südlichen Nachbarstaat können und müssen verbessert werden. Ich bin mir bewusst, dass Besuche von Bundesräten in Lugano noch keine Lösungen darstellen. Die Bundesbehörden und die kantonalen Behörden sind aber in einem intensiven Dialog. Man unterstützt sich und bemüht sich redlich, anstehende Probleme so früh wie irgendwie möglich einer Lösung zuzuführen, die deutlich besser als die heutigen Zustände ist.

Herr Nationalrat Geri Müller hat vom Beitrag der Schweiz gegen die Armut gesprochen. Der Beitrag der Schweiz erfolgt nach meiner Überzeugung vor allem auch über das Pflegen und Ausbauen von korrekten Handelsbeziehungen. Jede korrekte Handelsbeziehung bedeutet letztlich Beschäftigung - und Beschäftigung ist die beste Armutsbekämpfung.

Frau Nationalrätin Moser, Sie haben von systematischen Umweltverträglichkeitsprüfungen gesprochen. Die Nachhaltigkeitsaspekte, das wissen Sie ganz genau, sind in unseren Freihandelsverhandlungen und -diskussionen - es sind ja Handelsdiskussionen - je länger, je mehr zur Geltung gekommen. Es gibt ein Efta-Musterabkommen, auf dem wir unsere Verhandlungen grundsätzlich basieren und das auch bei den jüngsten Abkommen zum Standard geworden ist. So gesehen sind wir bei Ihrer Forderung grundsätzlich sicherlich auf einem guten Weg.

Last, but not least noch einmal, um abzuschliessen: Herr Nationalrat Fischer hat über die Bedeutung unseres europäischen Umfelds gesprochen. Ich kann das nur unterstreichen: Die Europäische Union ist und bleibt nicht nur unser wichtigster Handelspartner, sondern auch unser allerwichtigster Nachbar. Unsere Anstrengungen müssen selbstverständlich mit allererster Priorität darauf hinauslaufen, das im Moment etwas durch Verunsicherung geprägte nachbarschaftliche Verhältnis zu klären und damit wieder zu stabilisieren.