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preparatory:AB 156493

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-08

Wortprotokoll

Ich erwähne in aller Kürze drei Punkte und möchte noch eine formelle Klarstellung machen:

1. Beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik haben wir drei Positionen: Die bundesrätliche Position erlaubt bei bekannten Erbkrankheiten eine entsprechende selektive Untersuchung; das gibt vielleicht 50 bis 100 Untersuchungen. Die zweite Position gemäss Minderheit II (Bieri) ermöglicht bei der gleichen Gruppe der bekannten schweren Erbkrankheiten ein etwas extensiveres Screening. Dazu gibt es keine Schätzungen; es sind möglicherweise etwa 150 bis 300 solche Untersuchungen. Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, diese Untersuchungen nicht nur bei bekannten vorhandenen Erbkrankheiten durchzuführen, sondern auch in einer zusätzlichen Gruppe, nämlich bei Personen und Paaren mit chronischer Unfruchtbarkeit. Diese Gruppe wird also auf mögliche neu entstehende Erbkrankheiten hin getestet. Das ist der grosse Unterschied. Wir sind in der Mehrheit überzeugt, dass diese Position, die sowohl die in der Familie bereits bekannten wie auch die möglichen neu entstehenden Erbkrankheiten umfasst, heute die richtige ist. Das ist übrigens die Position, die heute bereits zwanzig umliegende Länder haben.

2. Bei der ganz wichtigen Debatte zu den Behinderungen will ich nicht weiter gehen. Ich will nur noch sagen, dass das auch in der Kommission diskutiert wurde. Ein wichtiges Thema ist wohl, dass bei der Diskussion der pränatalen Untersuchungen vor zwanzig Jahren die genau gleichen Befürchtungen im Raum gestanden haben. Frau Fetz und Frau Egerszegi haben es klar ausgeführt: Man kann heute sagen, dass der Umgang mit Behinderungen sicher nicht schlechter geworden ist als vor zwanzig Jahren, auch wenn er noch weiter verbessert werden kann.

3. Ich möchte unterstreichen, was Frau Seydoux gesagt hat: Ich glaube wirklich, dass es eine Täuschung ist, wenn man das Gefühl hat, der eine Entscheid passiere kalt im Labor und der andere unter Beteiligung der Paare. Ich muss Ihnen sagen: Paare, die jahrelang unter Unfruchtbarkeit leiden, werden ausführlich in die Beratung mit einbezogen, wie es das vorliegende Gesetz sagt. Diesen Paaren fällt es auch nach dem vierten oder fünften Tag nicht leicht, zu einem solchen Embryo Nein zu sagen.

Die formale Bemerkung betrifft eine Klärung zum Antrag der Minderheit II (Bieri): Herr Bieri hat kurz gesagt, er folge in allem anderen dem Antrag der Minderheit Bischofberger, ausser bei den Artikeln 17 und 33. Ich vermerke das nur, weil es nicht auf der Fahne steht, damit es zuhanden des Amtlichen Bulletins wirklich klar ist.

Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, ihrem Antrag zuzustimmen.

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