preparatory:AB 156614
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-06-03
Wortprotokoll
Der Einzelantrag Munz lag der Kommission nicht vor. Zur Situation bei den Samenspenden ist zu sagen, dass Samenproben von Samenspendern manchmal viele Jahre aufbewahrt werden, bis ein geeignetes Paar mit den passenden Charakteristiken kommt. So werden Samenproben von verschiedenen Ethnien aufbewahrt, wie z. B. aus China, Südamerika und Indien. Der Kontakt zu den Samenspendern wird nach der Beendigung der Samenspende und nach der Quarantäne nicht aufrechterhalten. Das bedeutet, dass das Anliegen, Samenspenden nach dem Tod des Spenders zu vernichten, zwar verständlich ist, aber organisatorisch wahrscheinlich nicht leicht umzusetzen wäre. Die Regelung würde aber sicher dazu führen, dass vor allem junge Spender rekrutiert würden, und das wäre auch aus gesundheitlicher Sicht ein Vorteil.
Ich kann aus der Kommission nicht dazu Stellung nehmen. Der Antrag lag nicht vor. Bei Annahme dieses Antrages hätte der Ständerat die Möglichkeit, das noch sauberer abzuklären und eventuell hier eine sinnvolle Ergänzung zu machen oder darauf zu verzichten.