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preparatory:AB 156920

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die dieser Frage zugrundeliegenden Informationen sind unserer Ansicht nach nicht korrekt. Die Branchenorganisation der Kartoffelwirtschaft, Swisspatat, hat im Januar 2011 beim Bundesamt für Landwirtschaft das Gesuch gestellt, das Teilzollkontingent Frischkartoffeln vorübergehend um 5000 Tonnen zu erhöhen. Es handelt sich dabei um ein WTO-Kontingent, das für Importe aus allen Ländern offen ist. Die Ware ist für die Verarbeitungsindustrie bestimmt und wird in der Regel aus EU-Ländern wie Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden importiert. Die Erhöhung des Kontingents wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligt, weil der Bedarf der Verarbeitungsbetriebe aufgrund des guten Absatzes gestiegen ist und nicht mit den vorhandenen Lagerbeständen gedeckt werden kann, bis die Ernte in der Schweiz beginnt.

Die verbesserten Marktzutrittsmöglichkeiten für ägyptische Speisekartoffeln basieren im Übrigen auf vertraglichen Abmachungen, welche die Schweiz im Zusammenhang mit dem bilateralen Agrarabkommen mit Ägypten im Jahr 2007 eingegangen ist, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch von Ägypten. Diese Abmachungen tangieren das Recht dieses Landes auf Nahrung in keiner Weise, da Ägypten nicht gezwungen ist, Kartoffeln zu exportieren.