AB 157000
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Hier haben wir die dritte Differenz zum Nationalrat, bei der wir Festhalten beantragen. Der vom Nationalrat verabschiedete Text sieht in Absatz 1 vor, dass die Aufsichtsbehörde nur dann Massnahmen ergreifen kann, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen. Eine Aufsichtsbehörde muss aber bei jeder Verletzung eingreifen können. Zudem muss gemäss Nationalrat die Aufsichtsbehörde einen formellen Entscheid verfügen. Eine Verfügung erschwert oder verzögert ein Eingreifen.
Bei Absatz 2 möchte der Nationalrat eine abschliessende Liste der sichernden Massnahmen durch die Streichung des Wortes "insbesondere". Das schränkt nach Auffassung der einstimmigen SGK die Aufsichtsbehörde zu stark ein.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, bei den Absätzen 1 und 2 an unseren Beschlüssen festzuhalten.