preparatory:AB 157002
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Hier haben wir die zweite Differenz, bei der wir Festhalten empfehlen. Der Nationalrat möchte, dass der geprüfte Versicherer die Kosten für zusätzliche Aufträge, die an die Revisionsstelle gehen, nur trägt, wenn der Verdacht auf schwere Mängel vorliegt. Gemäss Beschluss des Ständerates trägt der Versicherer diese Kosten. Er kann aber in Ausnahmefällen ganz oder teilweise von diesen befreit werden. Wenn man ein Gesetz verletzt oder wenn der Verdacht dazu besteht, muss doch die Aufsichtsbehörde reagieren können, und zwar nicht erst, wenn schwere Mängel vorliegen. Auch ein leichter Mangel kann in einer Kassenführung unter Umständen zu grossen Problemen führen.
Problematisch ist auch der Verdacht, der vermutet werden muss. Die SGK sieht Schwierigkeiten in der Fassung des Nationalrates. Sie erkennt aber, dass die Aufsichtsbehörde Instrumente zum Handeln haben muss. Sie sollte diese jedoch mit Augenmass und einer gewissen Verhältnismässigkeit anwenden.
Die SGK hat trotzdem einstimmig am Beschluss des Ständerates festgehalten. Bundesrat und Verwaltung haben aber einen Alternativtext für die Differenzbereinigung im Nationalrat in Aussicht gestellt, und zwar einen, der den vorhin erwähnten Bedenken Rechnung trägt.