preparatory:AB 157093
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16
Wortprotokoll
Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel für das Programm Agglomerationsverkehr ab 2015 verabschiedet, der Nationalrat hat das Geschäft in der Sommersession 2014 beraten und die Vorlage - mit drei Anpassungen - mit 167 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt.
2006 hatte der Bundesrat für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen von Städten und Agglomerationen 6 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds bereitgestellt. Zweimal wurden bereits Kredite freigegeben: 2006 gab das Parlament 2,56 Milliarden Franken für dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs frei, 2010 stellte es weitere 1,51 Milliarden Franken für die erste Generation der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung zur Verfügung. Mit dieser Vorlage sollen nun 1,68 Milliarden Franken für die Elemente der zweiten Generation freigegeben werden. Damit verbleiben für zukünftige Beiträge an Agglomerationsprogramme von 6 Milliarden Franken noch 250 Millionen Franken.
Beim Bundesamt für Raumentwicklung wurden 41 Agglomerationsprogramme der zweiten Generation mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 20 Milliarden Franken eingereicht. Damit übersteigen die Bedürfnisse der Agglomerationen die vorhandenen Mittel des Bundes bei Weitem. Bei der Auswahl folgte der Bund einer Kosten-Nutzen-Analyse anhand der vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Zudem müssen die Massnahmen vor 2019 bau- und finanzierungsreif sein. Die 1,68 Milliarden Franken fliessen in 36 grosse, mittlere und kleinere Agglomerationen, der Bund übernimmt zwischen 30 und 40 Prozent der Kosten von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Die Agglomerationsprogramme verlangen eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und teilweise Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung.
Wie schon gesagt, verbleiben für zukünftige Beiträge des Bundes an Agglomerationsprogramme noch 250 Millionen Franken. Für eine dritte und für folgende Generationen fehlt damit die finanzielle Basis. Der Bundesrat will die künftige Mitfinanzierung im Agglomerationsverkehr mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sicherstellen. Das ist von grösster Bedeutung, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze auch in Zukunft in den urbanen Räumen am stärksten wachsen werden.
In den Agglomerationsräumen überlagern sich lokale, regionale und nationale Netze. 85 bis 90 Prozent aller Staus entstehen in den Agglomerationsräumen.
Der Nationalrat hiess das Agglomerationsprogramm, das der Bundesrat vorgeschlagen hat, gut; er nahm jedoch zwei weitere Infrastrukturprojekte ins Programm auf und erhöhte den Betrag für die Region Basel um 7,84 Millionen Franken. Auch die Region Interlaken und das Chablais sollen künftig in den Genuss von Bundesgeldern kommen. Der Nationalrat sprach verschiedenen Projekten in diesen Regionen maximal 7,28 bzw. 2,9 Millionen Franken zu. Damit vergrösserte der Nationalrat den finanziellen Umfang der dritten Tranche des Agglomerationsprogrammes um 18 Millionen Franken und von 1,68 Milliarden Franken auf 1,69 Milliarden. Insgesamt 38 Projekte sollen damit unterstützt werden.
Ihre Kommission hat die Vorlage am 12. August 2014 beraten. Eingehend diskutiert wurde insbesondere über die Kriterien, die für die Unterstützung von Projekten massgebend sind. Weiter zeigten sich einzelne Mitglieder unzufrieden, dass einige wenige Kantone nicht einmal über eine einzige Agglomeration verfügen. Die Definition der Agglomeration wird derzeit vom Bundesamt für Statistik überprüft. Gemäss Auskunft der Verwaltung kann momentan noch nicht gesagt werden, wie das Resultat ausfallen und ob es mehr oder weniger Agglomerationen geben wird.
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten und empfiehlt Ihnen einstimmig, in der Gesamtabstimmung dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.