preparatory:AB 157252
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Alle in diesem Saal sind sich wahrscheinlich einig: Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Förderung der Familien in allen ihren Erscheinungsformen ist ein Gebot nicht nur der gesellschaftspolitischen Zukunft unseres Landes, sondern auch der Wirtschaft.
Die Frage ist nun: Welches sind die geeignetsten Instrumente dafür? Eignet sich die Steuerpolitik dafür? Es ist richtig, wenn wir eingestehen, dass sich die Steuerpolitik nur beschränkt dazu eignet, da sie vor allem bei der direkten Bundessteuer die tiefsten Einkommen gar nicht erreichen kann. Effizienter ist sicher der Einsatz von öffentlichen Mitteln, direkt zugunsten der Kinder, mit einem guten Angebot an Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die bezahlbar ist, mit Prämienfreiheit für Kinder, mit Stipendien usw. Berechtigt ist sicherlich auch die Sorge um die Bundeskasse, wie sie hier von den Vertretern des Nichteintretensantrages und der Rückweisungsanträge geäussert worden ist. Aber sollen wir deshalb auf diese Vorlage nicht eintreten oder sie gar zurückweisen? Sollen wir die Familien dafür bezahlen lassen, dass in diesem Saal unsoziale Steuerreformen wie die letzten Reformen der Unternehmenssteuer beschlossen worden sind? Haben wir irgendeine Garantie dafür, dass dann die 600 Millionen Franken zugunsten der Kinder eingesetzt würden? Nein! Deshalb bin ich überzeugt für Eintreten und auch gegen Rückweisung der Vorlage.
Ziele der Steuerpolitik sind die folgenden: Es ist zum einen die Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit. Dann ist es die Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und es ist neu ganz klar auch die Gleichstellung der Geschlechter, und dazu gehört, dass die Berufstätigkeit der Frauen nicht diskriminiert wird. Dazu gehört auch eine gleiche Arbeitsverteilung zwischen den Ehepartnern, innerhalb der Partnerschaften, zwischen Mann und Frau.
Ich messe nun diese Vorlage genau an diesen Zielen. Da muss ich Folgendes feststellen:
1. Die Vorlage bringt eine entscheidende politische Weichenstellung, indem neu Steuergutschriften eingeführt werden. Steuergutschriften auf dem Steuerbetrag pro Kind, das ist eine langjährige Forderung nicht nur der SP, sondern auch der Frauenbewegung. Mit diesen Steuergutschriften können wir die negativen Verteilungswirkungen von Abzügen vermeiden; sie kommen direkt jedem Kind zugute.
2. Die Vorlage bringt den Abzug der Fremdbetreuungskosten. Das Unschöne daran ist, dass davon mehr profitiert, wer mehr verdient, weil der Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt. Aber gemessen am Ziel der Förderung der Erwerbstätigkeit beider Partner oder vor allem von alleinerziehenden Elternteilen ist es klar, dass dieser Fremdbetreuungsabzug im Ansatz dem Ausgleich, der wirtschaftlichen Gerechtigkeit dient und deshalb grundsätzlich unterstützt werden muss. Denn die Fremdbetreuungskosten von berufstätigen Eltern sind Gewinnungskosten.
3. Wir haben es heute in der Hand, die unsozialen Folgen dieser Steuervorlage, wie sie jetzt vor allem auch mit dem einen der beiden Rückweisungsanträge dargestellt worden [PAGE 1444] sind, zu korrigieren, und zwar wie folgt: Wir können die Steuergutschriften zulasten der Fremdbetreuungsabzüge erhöhen. Es gibt hierzu Vorschläge. Ich verweise auf die Minderheitsanträge II (Meier-Schatz) und I (Fehr Hans-Jürg). Damit können wir die negativen Verteilungswirkungen entscheidend korrigieren. Allein mit dem Minderheitsantrag II (Meier-Schatz) kommen drei Viertel der 600 Millionen Franken den Einkommen unter 120 000 Franken zugute und nicht den oberen Einkommen. Diese soziale Korrektur ist nötig. Mit dem Einzelantrag Tschümperlin erreichen Sie sogar, dass auch Leute, die keine direkte Bundessteuer zahlen, in den Genuss solcher Steuergutschriften kommen.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und entsprechende soziale Korrekturen vorzunehmen.