preparatory:AB 157294
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Mit der Revisionsvorlage steht auch Artikel 14 zur Disposition. Artikel 14 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beschlägt die Besteuerung nach dem Aufwand. Er soll in Absatz 3 geändert werden. Ich beantrage Ihnen nun, dass im Rahmen dieser Revision die Besteuerung nach dem Aufwand generell gestrichen wird. Warum?
Die Besteuerung nach dem Aufwand stösst in der Bevölkerung zunehmend auf Kritik, und das zu Recht. Die Pauschalbesteuerung, so wird sie ja auch genannt, verletzt krass den Grundsatz der Rechtsgleichheit der Besteuerung. Zugezogene, angeblich nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer können ihre Steuern gleichsam mit der Steuerverwaltung aushandeln. Sie werden nach bestimmten Kriterien pauschal veranlagt. Das heisst, dass nur ein Teil ihres Einkommens erfasst wird, im Gegensatz zu den Schweizerinnen und Schweizern und den ausländischen Erwerbstätigen, die hier wohnhaft sind. Das verletzt ganz krass den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese wird nämlich bei den Pauschalbesteuerten gar nicht richtig erfasst. Hinzu kommt, dass wir eigentlich gar keine Transparenz über die Kriterien haben, die in den Kantonen bei der Aufwandbesteuerung angewendet werden. Eigentlich wären sie verpflichtet, Kontrollrechnungen vorzunehmen. Aber das machen sie nicht. Ich weise Sie gerne darauf hin, dass auch heute noch Immobilien mit dem Argument beworben werden: Bei uns können Sie die Pauschalbesteuerung beanspruchen.
So kann das nicht weiter gehen. Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich dafür sorgen, dass zumindest bei der direkten Bundessteuer mehr Gerechtigkeit einkehrt. Er ermöglicht nämlich eine ordentliche Veranlagung aller Steuerpflichtigen sofort, auch der nichterwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer. In der Kommission wurde geltend gemacht, damit entstünde zusätzlicher Aufwand, weil die Kantone zum einen die kantonale Pauschalsteuer erheben müssten und zum andern die direkte Bundessteuer für den Bund. Das müssten sie eigentlich heute schon tun, denn die Kantone sind verpflichtet, eine Kontrollrechnung durchzuführen. Nur tun sie das eben nicht.
Mit meinem Minderheitsantrag will ich nur das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ändern, nicht das StHG. Die Kantone wären also frei, die Aufwandbesteuerung vorerst beizubehalten. Aber ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen: In der Bevölkerung regt sich ein grosser Widerstand gegen diese Ungerechtigkeit. Im Kanton Zürich haben die Stimmenden die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen, der Kanton St. Gallen verlangt die Abschaffung mit einer Standesinitiative, und in verschiedenen Kantonen sind entsprechende Vorstösse und Initiativen lanciert. Wie nervös die Gegenseite wird, zeigen die zunehmenden Lobbybemühungen. Einmal pro Session wird man von einem Verein Mehrwert Schweiz eingeladen, betreut von einer PR-Agentur, die hinlänglich bekannt ist. Es werden Studien präsentiert, denen jede Seriosität abzusprechen ist, weil sie von ganz kleinen Befragungen, von einer ganz kleinen Basis ausgehen und dann behaupten, die rund 5000 Ausländerinnen und Ausländer würden 30 000 bis 40 000 Arbeitsplätze schaffen. Das ist an den Haaren herbeigezogen und völlig unglaubwürdig.
Die Aufwandbesteuerung brauchen wir nicht für den Standort Schweiz. Die Schweiz ist ein sicheres Land, ein schönes, ein gutes Land zum Wohnen und zum Arbeiten. Wir haben genügend Trümpfe in der Hand, und dazu gehört sicher nicht eine derart ungerechte Steuer.
Ich bitte Sie, streichen Sie im Zuge dieser Revision auch diese Steuerungerechtigkeit aus dem Gesetz!