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AB 157319

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-10

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich zu Beginn meiner Ausführungen doch noch einmal auf die Argumentation von Herrn Baader und der SVP-Fraktion eingehe. Ich muss das tun, weil hier offensichtlich einfach immer noch ein Missverständnis besteht. Es ist so, dass im geltenden Recht Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, gegenüber jenen, die die Kinder selber betreuen, steuerlich schlechtergestellt sind. Das ist eine Realität. Der Grund dafür liegt eben darin, dass dem Zweiverdiener-Ehepaar nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung steht wie dem Einverdiener-Ehepaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, da es eben zuerst die Kosten der Fremdbetreuung der Kinder bestreiten muss. Das ist eine Ungleichheit. Wenn Sie jetzt Abzüge für alle Kinder vorsehen, dann verschieben Sie diese Ungleichheit einfach auf eine höhere Stufe, beseitigen sie aber nicht. Darin liegt das Problem. Wenn Sie eine Volksinitiative lancieren, werden Sie es sich in der Diskussion dann gefallen lassen müssen, gefragt zu werden, wie es komme, dass Sie die heutige Ungleichheit eben eine Stufe höher weiterhin gelten liessen. Das ist ja geradezu ein Kernstück dieser Reform. Ich wollte hier einfach noch einmal auf diesen Umstand aufmerksam machen.

Jetzt zu den Anträgen - es liegt Ihnen eine Anzahl von Minderheitsanträgen vor -, zu denen ich Folgendes sagen möchte: Jedes Steuerprojekt hat von Anfang an Eckwerte. Zu diesen Eckwerten gehört natürlich immer auch die Antwort auf die Frage, wie grosse Ausfälle man sich leisten will und kann. Das ist eine "Hausnummer", würde ich sagen, die mit jedem Steuerprojekt verbunden sein muss. Hier war von Anfang an klar, dass von einer Grössenordnung von etwa 600 Millionen Franken, davon 500 Millionen für den Bund, gesprochen wird. Ein ähnlicher Betrag steht jetzt für die nächstes Jahr folgende Unternehmenssteuerreform III im Raum. Damit haben wir von Anfang an eine gewisse Planungssicherheit, sodass solche Steuerprojekte in der Finanzplanung auf die Schiene gebracht werden können. Davon sind wir also in etwa ausgegangen.

Nun hat Ihnen der Bundesrat die Limite von 12 000 Franken vorgeschlagen, die von der Mehrheit übernommen wurde. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass diese 12 000 Franken im Bundesrat auch gewissermassen einen Kompromiss darstellten. Es gab Anträge auf 20 000 Franken, wenn ich mich richtig erinnere, es gab auch solche, die tiefer waren. Um in der vorgesehenen Grössenordnung des Ausfallvolumens der ganzen Reform zu bleiben, haben wir uns am Ende auf diesen Kompromiss geeinigt. Diese Limite wurde vom Ständerat übernommen und bildet jetzt auch den Antrag der Kommissionsmehrheit. Ich empfehle Ihnen selbstverständlich, diesem Mehrheitsantrag zu folgen.

Die Minderheitsanträge basieren auf politischen Überlegungen, die man selbstverständlich nachvollziehen kann. Sie entsprechen ja zum Teil Umschichtungen, und insofern sprengen sie das angestrebte Volumen der Steuerausfälle nicht, sondern sie wollen teilweise sozial- oder familienpolitische Akzente setzen. Dagegen ist nichts einzuwenden, und solche Umschichtungen liessen sich fast beliebig kombinieren, um teilweise ein etwas anderes Steuersubstrat zu erfassen. Ziel war ja - insbesondere auch durch die Einführung des Elterntarifs, des dritten Tarifs - die Erfassung eher mittelständischer Einkommen. Dieses Ziel kann man natürlich verschieben, und insofern möchte ich mich zu den einzelnen Anträgen gar nicht mehr detailliert äussern. Sie haben gehört, welches deren Hintergründe sind.

Hingegen muss ich schon noch ein Wort zum Antrag der Minderheit III (Baader Caspar) sagen. Herr Baader will den Abzug für jedes Kind zulassen. Wenn man das umsetzt, kostet uns das eine Milliarde Franken, mindestens eine Milliarde Franken an Steuerausfällen! Das ist das Doppelte dessen, was wir von Anfang an in diesem Projekt vorgesehen hatten. Diese Milliarde ist nicht finanziert, aber die 500 Millionen Franken haben wir in der Finanzplanung für die nächsten Jahre vorgesehen. Man kann also sagen: Wenn Sie in diesem Rahmen bleiben, dann haben Sie gleichzeitig auch etwas beschlossen, was in der Finanzplanung aufgefangen werden kann. Für die Milliarde trifft das nicht zu.

Das Gleiche gilt für den Antrag Wasserfallen. Wir haben ausgerechnet, dass es bei ihm 800 Millionen Franken sind. Das ist ein Betrag, der so auch nicht finanziert ist. Ich bitte Sie, das schon auch zu berücksichtigen. Ein Steuerprojekt ist ein Ensemble von verschiedenen Eckwerten, die zusammengehören; die Finanzierung bzw. die Ausfälle sind einer davon.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit der Kommission und damit auch dem Ständerat zu folgen - gleichsam auch noch, um das Prozedere etwas zu beschleunigen. Ich sage das vor allem denjenigen, die sagen, man müsste diese Reform möglichst morgen früh schon in Kraft setzen. Wenn die Vorlage natürlich dann noch hin und her geht, dann wird das umso weniger möglich sein - obwohl dieses Argument nicht massgebend ist; massgebend ist am Schluss, dass wir eine Lösung haben, zu der eine Mehrheit stehen kann.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.