AB 157670
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10
Wortprotokoll
Was ich jetzt sage, gilt auch für Artikel 47 Absatz 1bis Buchstabe f.
Die Mehrheit der Kommission will auf Buchstabe g, die Angabe des Berufs, verzichten, weil heute die meisten Leute gar nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Zudem sind die meisten Berufsbezeichnungen gar nicht mehr geschützt. So ist heute ein Facility Manager eine Hausfrau. Die im Parlament am meisten genannten Berufsbezeichnungen sind Unternehmensberater, Geschäftsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung - was immer man sich darunter vorzustellen hat.
Die Kommission entschied mit 7 zu 4 Stimmen. Die Mehrheit ist der Ansicht, die Berufsbezeichnung sei kein wahlentscheidendes Kriterium mehr. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit wird von Kollege Föhn vertreten.