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preparatory:AB 157757

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Ich habe vorhin zur Motion Graf Maya 12.3397 schon gesagt, dass das Bienensterben ist ein beunruhigendes Phänomenen ist. Der Bundesrat nimmt diese Tatsache als sehr grosse Herausforderung an. Wir haben vorhin bereits dargestellt, welche Aktionen und Massnahmenpläne unterwegs sind. 2013 hat das BLW 180 000 Franken für die Bienenzucht ausgegeben, 80 000 Franken für die Absatzförderung von Bienenhonig und 300 000 Franken für die Beratung und Weiterbildung; weiterhin wurde in für den Bienengesundheitsdienst investiert. Ist das viel? Ist das genug? Ist das zu wenig? Das haben Sie zu beurteilen.

Ich habe vorhin schon den nationalen Massnahmenplan erwähnt, den wir am 21. Mai 2014 beschlossen haben und der das Programm für die Arbeit der kommenden Jahre beschreibt. Der Bund ist in erster Linie zuständig für die Rahmenbedingungen. Er kann keine Sondermassnahmen zur Entschädigung für erlittene Bienenverluste ergreifen. Die Kantone könnten dies tun: Sie können Produzenten für ihre Tierverluste entschädigen, falls die Tiere, auf behördliche Anweisung wohlverstanden und um einer Seuche vorzubeugen, vernichtet werden müssen.

Ich empfehle Ihnen entsprechend, das Postulat abzulehnen.

Der Bund ist engagiert, er hat verschiedene Instrumente beschlossen, insbesondere im Mai 2014 den Massnahmenplan. Das BLW tut alles, um bei der Förderung der Bienenzucht zu helfen, um die Absatzförderung zu unterstützen, um die Beratung und Weiterbildung zu fördern. Wir sind daher auch im Kontext des Postulates gut unterwegs. Deshalb ist es nicht nötig. Der Bundesrat empfiehlt es zur Ablehnung.

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