preparatory:AB 157779
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diese Differenz zu bereinigen, sich also der Mehrheit der Kommission, dem Ständerat und damit auch dem Bundesrat anzuschliessen.
Wir diskutieren einmal mehr ein Regelungskonzept, das eine gewisse Logik hat: In allererster Linie ist nämlich - das ist mir absolut wichtig - die Eigenverantwortung der einzelnen Betroffenen gefragt. Dann erfolgt ein Appell an die Unternehmerschaft, ihrerseits einen Beitrag zu leisten, die Weiterbildung also zu "begünstigen" - das ist das Reizwort -; erst dann kommt subsidiär der Staat. In meiner Einschätzung ist es absolut richtig, dass der Staat erst an dritter Stelle und nur subsidiär zum Zug kommt.
Ich habe in den bisherigen Debatten, insbesondere auch in den Kommissionssitzungen, immer wieder ausdrücklich betont, dass kein Anspruch eines Einzelnen entstehen darf, wenn es heisst, dass die Unternehmerschaft die Weiterbildung "begünstigt": Es darf kein einklagbarer Anspruch entstehen.
Es ist wahrscheinlich schon etwas mehr als Symbolik, wenn man von "begünstigen" spricht, aber es entspricht auch bei den KMU, soweit ich sie kenne, der ordentlichen und gelebten Praxis, wenn Unternehmer - vor allem im Interesse der Unternehmung und damit in ihrem eigenen Interesse - dazu beitragen, dass Weiterbildung betrieben wird. Es darf wie gesagt kein einklagbarer Anspruch eines Einzelnen auf Weiterbildung entstehen, wenn man dem Konzept mit dieser Triade zustimmt: erstens Eigeninitiative, zweitens Begünstigung durch die Unternehmung, drittens subsidiäre Zuständigkeit des Staates.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Differenz zu bereinigen. Ich nehme die Gelegenheit wahr, allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die Weiterbildung befördern und auf diese Weise mithelfen, dass das Land wettbewerbsfähig, innovativ und leistungsfähig bleibt, sehr herzlich zu danken!