preparatory:AB 158526
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-05
Wortprotokoll
Beim Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur beantrage ich mit meiner Minderheit III bei Artikel 26 Absatz 1 die Streichung von Buchstabe a, also eine komplette Abschaffung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer. Damit, das ist mir klar, bin ich nicht Everybody's Darling. Ich bitte Sie aber, genau hinzuschauen: Dieses Anliegen ist ökologisch, ökonomisch und erst noch sozial. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass im vorliegenden Geschäft beim Entwurf 2 bei Artikel 81a Absatz 2 Folgendes gefordert wird: "Die Kosten für den öffentlichen Verkehr werden zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt." Diesem Anliegen wird unseres Erachtens mit der heute vorliegenden Vorlage zu wenig Rechnung getragen.
Der Ansatz, die Abzugsfähigkeit der Pendlerkosten zu begrenzen, wie ihn Bundesrat und Ständerat gewählt haben, geht in die richtige Richtung, er geht jedoch klar zu wenig weit. Dass heute ausgerechnet der Bund via Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer die Mobilität direkt subventioniert und fördert, ist für uns Grünliberale unverständlich. Diese Steuerbegünstigung kommt nämlich vor allem Personen mit hohen Einkommen und Eigenheim in der Agglomeration zugute, wie die Antwort des Bundesrates zu meiner Interpellation 13.3267 zeigt. Dies geht zulasten vieler verantwortungsvoller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Stadt und auf dem Land, die ihren Wohnsitz möglichst nahe bei ihrem Arbeitsort wählen. Personen mit geringen und mittleren Einkommen haben von diesem Steuerabzug bisher kaum profitiert, weil sie wegen des progressiven Steuersystems meist keine oder zumindest nur sehr wenig direkte Bundessteuern bezahlen. Die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer würde sie aber treffen.
Zudem zeigt die Antwort des Bundesrates auf, dass Steuerpflichtige aus Rand- und Bergregionen von der Streichung des Fahrkostenabzuges kaum betroffen wären. Unsere Berechnungen auf der Basis der Antwort des Bundesrates zeigen gar Folgendes auf: Die meisten Steuerpflichtigen, also Steuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen bis zu 150 000 Franken, würden von der Streichung des Fahrkostenabzuges über die Entlastung bei den Steuern insgesamt profitieren; Steuerpflichtige mit etwa 200 000 Franken Bruttoeinkommen würden in etwa gleich stark belastet; erst ab einem Bruttoeinkommen über 200 000 Franken käme es zu einer stärkeren Steuerbelastung. Beim heutigen Fahrkostenabzug handelt es sich folglich um einen klassischen Fehlanreiz mit entsprechend negativen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen. Das Resultat zeigt sich in der fortschreitenden Zersiedlung, insbesondere in der Agglomeration, wo der Siedlungsbrei heute augenscheinlich ist. Das wollen wir Grünliberalen sicher nicht mehr subventionieren.
Es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt. Mit der Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken werden vor allem diejenigen Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, und das gibt es in den Landregionen, zur Kasse gebeten, die Bahnpendler hingegen fast gar nicht. Gerade bei den Bahnpendlern ist der Anteil der Weitpendler aber enorm hoch, wie die Mikrozensus-Studie vom Mai 2012 zeigt. Es ist deshalb absolut gerechtfertigt, dass auch diese Pendler nicht mehr direkt subventioniert werden und dass die zusätzlichen Einnahmen der Bahnfinanzierung zugutekommen.
Die gänzliche Abschaffung des Fahrkostenabzuges bei der direkten Bundessteuer würde rund 220 Millionen Franken Mehreinnahmen in die Bundeskasse respektive in den Bahninfrastrukturfonds bringen. Die Aufhebung des Fahrkostenabzuges soll aus unserer Sicht aber staatsquotenneutral erfolgen, wir wollen die gesamte Steuerbelastung nicht erhöhen. Deshalb habe ich, das ist ein Konzept, weitere Minderheitsanträge eingereicht, die zu einer ausgeglichenen Rechnung führen würden.
Einen Minderheitsantrag habe ich im Entwurf 2 zu Artikel 196 Ziffer 14 Absatz 4 gestellt, zur deutlichen Verkürzung der Dauer der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkte, nämlich bis maximal 31. Dezember 2020 anstatt 31. Dezember 2030. Mit meinem anderen Minderheitsantrag [PAGE 767] zu Artikel 87a Absatz 2c im Entwurf 2 sollen die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen auf 5 Prozent erhöht werden. Es ist nichts als verursachergerecht und fair, wenn wir für die Infrastrukturprojekte die Pendlerinnen und Pendler und nicht, über die Mehrwertsteuer, wahllos alle Konsumenten und Konsumentinnen zur Kasse bitten. Diese Minderheitsanträge sind also Teil eines Konzepts und würden im Falle einer Ablehnung der Streichung des Fahrkostenabzuges obsolet.
Ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen, den Antrag zur Streichung des Fahrkostenabzuges zu unterstützen und damit zumindest einen kleinen Schritt in Richtung ökologisches, ökonomisches und soziales Steuersystem zu tun.