Lexipedia

preparatory:AB 158527

Quadri Lorenzo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-05

Wortprotokoll

Bei diesem Minderheitsantrag geht es um den sogenannten Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer. Mit Fabi will man diesen Pendlerabzug bei 3000 Franken plafonieren. Damit will man die Einnahmen der direkten Bundessteuer um rund 200 Millionen Franken erhöhen und diese zusätzlichen Mittel in den Bahninfrastrukturfonds einfliessen lassen. Das ist meines Erachtens unangebracht. Eine starke Minderheit der Kommission ist gegen diese Plafonierung. Diese Massnahme würde einmal mehr die Autopendler belasten, was angesichts der bereits bestehenden Zweckentfremdung der Strassengelder und aufgrund der Tatsache, dass der Strassenverkehr bereits heute seine Kosten deckt, klar abzulehnen ist.

Die Finanzierung des Bahnausbaus über die Begrenzung des Pendlerabzuges ist eine indirekte Querfinanzierung von der Strasse auf die Schiene, und das wird langsam zu viel. Die Folge ist, dass Volksinitiativen wie die Milchkuh-Initiative lanciert werden - ich hoffe, mit Erfolg. Wer die Bahn benützt, soll für den Ausbau zahlen, nicht jene, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Mit der Plafonierung des Pendlerabzuges würde man zudem die ländlichen Regionen benachteiligen. In solchen Regionen hat man oft keine andere Wahl, als mit dem "bösen" Auto zur Arbeit zu fahren. Im Tessin zum Beispiel gibt es eine grosse Zahl von Arbeitnehmern, die über 35 Kilometer pro Arbeitstag mit dem Auto pendeln müssen. Ich betone "müssen"; es ist nicht so, dass sie das wollen. Eine zusätzliche Benachteiligung der Bewohner der Randregionen wäre zudem mit dem Grundsatz der dezentralen Besiedlung unvereinbar.

Es ist auch nicht so, dass es heute einen steuerlichen Anreiz gibt, möglichst weit zu pendeln. Es wird gesagt, dass 78 Prozent der Steuerpflichtigen heute schon weniger als 3000 Franken abziehen. Aber 22 Prozent liegen offenbar darüber, und diese sollen das selber berappen oder dafür sorgen, dass sie näher beim Arbeitsplatz wohnen können. Das ist bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht so einfach.

Noch weniger einfach ist es bei der heutigen Arbeitsmarktsituation: Der Unselbstständigerwerbende hat keine Wahl, wenn sein Arbeitgeber ihm sagt, er solle ab morgen statt zum Beispiel in Airolo in Ascona arbeiten. Der Arbeitnehmer aus der Leventina muss sich fügen und nach Ascona pendeln, sonst verliert er seinen Arbeitsplatz.

Auch wichtig zu erwähnen ist, dass gemäss einem Bericht von Price Waterhouse Coopers die Begrenzung des Abzuges, das heisst die Mehrbelastung, die mittleren Einkommen am stärksten treffen würde. Zudem muss auch unterstrichen werden, dass man mit dieser Fixierung einer Obergrenze des Pendler- bzw. Fahrkostenabzuges Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer erzielen will. Diese Mehreinnahmen sollen für den öffentlichen Verkehr zweckgebunden werden. Genau diese Zweckbindung bei der direkten Bundessteuer ist abzulehnen.

Con il disegno del Consiglio federale, appoggiato dalla maggioranza della commissione, si penalizza in particolare chi vive nelle regioni discoste. Chi ha ancora la volontà di rimanere o di trasferirsi in queste regioni, spesso lontane dal posto di lavoro, non deve venire ulteriormente penalizzato e quindi spinto ad andarsene, caricandolo di costi aggiuntivi o, come nel caso concreto, tagliandogli delle deduzioni. Si tratterà forse di importi modesti ma la somma di piccole penalizzazioni fa una penalizzazione grande; qui è il principio ad essere sbagliato. Inoltre, gli automobilisti hanno già dato e stanno già dando troppo.

Ich bitte Sie somit um die Unterstützung meines Minderheitsantrages. Kompensieren sollte man entweder mit einer stärkeren Nutzerfinanzierung oder mit schon vorhandenen allgemeinen Bundesmitteln.