preparatory:AB 158551
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05
Wortprotokoll
Der Pendlerabzug bewegt die Gemüter! Die Meinungen könnten nicht weiter auseinandergehen. Genau aus diesem Grund plädiere ich mit meinem Minderheitsantrag für einen vernünftigen Kompromiss. Ich bin für eine Lösung, die eine gewisse Logik hat und auch ausserhalb dieses Saales verstanden wird. Der maximale Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer soll den Kosten eines Generalabonnements zweiter Klasse entsprechen. Folgende Gründe sprechen dafür:
1. Der Höchstbetrag von 3000 Franken für Fahrkostenabzüge bei der direkten Bundessteuer ist ein zufällig gewählter Betrag. Zuerst wurde festgelegt, wie viel Geld durch diese Massnahme in die Fabi-Vorlage fliessen soll, und danach wurde der Höchstbetrag festgelegt. Damit werden die Pendler zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsträger gleichgestellt, die Limitierung auf einen Betrag von 3000 Franken ist aber nur schwer verständlich und nachvollziehbar. Wenn wir schon den Fahrkostenabzug begrenzen, soll das Volk unsere Beweggründe verstehen. Ich kann zwar mit einer Beschränkung des Fahrkostenabzugs leben, auch wenn mir dies sehr schwer fällt. Wir haben im Berggebiet andere Gründe für das Pendeln als im Unterland. Die vorgeschlagene Lösung scheint mir nicht optimal zu sein.
2. Wird der Höchstbetrag auf der Höhe der Kosten für ein Generalabonnement zweiter Klasse festgelegt, beträgt er aktuell 3550 Franken. Von diesem höheren Betrag profitieren Pendler des öffentlichen Verkehrs und Autopendler gleichermassen. Es ist falsch, wenn man so tut, als würden nur die Pendler, die mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind, davon profitieren.
3. Mit meinem Minderheitsantrag geben wir nicht alle Macht den SBB, welche die Tarife für das Generalabonnement zweiter Klasse festlegen. In der Antwort vom 6. März 2013 auf das Postulat Bieri 10.3713, "Grundlagen der Preisdifferenzierung im öffentlichen Verkehr", bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass er - trotz der Tarifautonomie der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs - in unterschiedlichen Rollen direkt oder indirekt die Tarifgestaltung im Personenverkehr beeinflusst.
4. Der durchschnittliche Pendlerabzug der Autofahrer beträgt 3100 Franken. Mit meinem Minderheitsantrag setzen wir den Maximalbetrag höher fest. Dies macht sicher Sinn und zeigt, dass das Pendeln heute für viele Menschen in diesem Land gewollt oder ungewollt eine Realität darstellt.
5. Mit meinem Minderheitsantrag müssten eigentlich alle gut leben können, vielleicht mit Ausnahme der Grünliberalen, die sämtliche Mobilität verurteilen. Mit meinem Antrag schaffen wir einen gewissen Anreiz, wenn möglich mit dem öffentlichen Verkehr zu pendeln, da dann alle Kosten abgezogen werden können. Nicht zuletzt darum hatte ich zumindest in der Kommission auch die Unterstützung der Grünen und von Teilen der SP. Für jene, die den unbeschränkten [PAGE 766] Fahrkostenabzug weiterhin wollen, müsste mein Minderheitsantrag das kleinere Übel sein als der Entwurf des Bundesrates.
Machen wir eine verständliche Politik für das Volk. In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.