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AB 158577

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte mit etwas weniger Pathos sprechen als mein Vorredner, aber ich habe für die Bedenken, die Herr Aeschi jetzt formuliert hat, durchaus Verständnis. Herr Aeschi, es ist mir ähnlich gegangen.

Das Geschäft mit dem Titel "Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten" stellt wohl niemanden zufrieden. Es liegt uns ein dringliches Bundesgesetz mit Datum vom 29. Mai 2013 vor. Vor nicht einmal einem halben Monat wurde uns die Botschaft präsentiert. Sie wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Sie haben heute zwei Ordnungsanträge auf dem Tisch: den Ordnungsantrag Aeschi Thomas, der die Streichung des Geschäftes von der Traktandenliste der Sommersession verlangt, und meinen Ordnungsantrag, der verlangt, dass wir warten, bis weitere inhaltliche Abklärungen und Antworten vorliegen, ehe wir in diesem Saal die Beratungen aufnehmen.

Das Verfahren zu diesem Geschäft ist bereits im Gang. Die WAK-SR hat die Beratungen bereits aufgenommen; materiell entscheidet sie am Donnerstag dieser Woche. Insofern greift der Antrag Aeschi Thomas zu kurz: Er betrifft nur unseren Rat, nicht aber den Ständerat. Ganz klar ist aber, dass diese Botschaft demokratiepolitisch gesehen eine Zumutung ist. Artikel 1 des vorgeschlagenen Gesetzes derogiert Schweizer Recht, und das auch noch rückwirkend. Das alles wird mit einem Programm mit den USA begründet, das uns erst bekanntgegeben wird, wenn wir der Vorlage zugestimmt haben - stellen Sie sich das einmal vor!

Uns fehlen jegliche Informationen über die Implikationen und die Folgen für die Banken, für den Schweizer Finanzplatz und für die Schweizer Volkswirtschaft. Wir wissen auch [PAGE 770] nichts über die tatsächliche Dringlichkeit. Wir haben Behauptungen und Aussagen, wonach der Schweiz nur noch 120 Tage verbleiben würden und dann gleichsam das Fallbeil heruntersausen würde. Uns fehlen alle Grundlagen über die rechtliche Beurteilung. Ich habe bis heute kein Rechtsgutachten in der Hand. Das einzige Handfeste, was ich habe, ist das Bundesgerichtsurteil in Sachen Auslieferung der UBS-Kundendaten; es stammt, glaube ich, aus dem Jahr 2010.

Uns fehlen auch jegliche Informationen über die Folgen, wenn wir ablehnen; auch hier gibt es nur Spekulationen und Behauptungen. Nach den Berichten, die Sie in den letzten Tagen in den Zeitungen lesen konnten, ist gleichsam alles möglich. Die Folge davon ist, dass wir die Konsequenzen dieses Bundesgesetzes aufgrund des heutigen Informationsstandes gar nicht abschätzen können. Hüben wie drüben wird behauptet.

Meines Erachtens ist das Geschäft nicht entscheidungsreif. Zudem ist es so, wie Herr Aeschi gesagt hat: Wir haben uns mit dem Eid oder mit dem Gelübde verpflichtet, nach unserem Gewissen zu entscheiden. Entscheiden kann ich aber nach meinem Gewissen nur, wenn ich weiss, worüber ich entscheide und was die Konsequenzen sind. Dieses Vorgehen, wie es uns präsentiert wird, ist aus Sicht des Parlamentes unhaltbar.

Ich beantrage Ihnen deshalb mit meinem Ordnungsantrag, dass wir alle diese erforderlichen Informationen einholen, und das ist der Auftrag an die vorberatende Kommission. In der Kommission ist dann zu entscheiden, ob das Geschäft entscheidungsreif ist oder eben nicht. Ich beantrage Ihnen also mit meinem Ordnungsantrag, dass die Vorlage jetzt in der Beratung bleibt, dass die Kommission die entsprechenden Informationen einholt und dass dann entschieden wird, ob wir im Plenum entscheiden oder eben nicht.