Lexipedia

preparatory:AB 158665

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, die Befugnis zur Erhebung der Mittel für den Eisenbahninfrastruktur-Fonds bis Ende 2030 zu befristen. Diese Frist bietet sich an, weil das zusätzliche Mehrwertsteuerpromille durch den Ständerat ja auch bis am 31. Dezember 2030 befristet worden ist. Der zeitlich befristete FinöV-Fonds soll in angepasster Form als Bahninfrastrukturfonds weitergeführt werden. Sind Fondslösungen aus finanzpolitischer Sicht eigentlich grundsätzlich problematisch, ist ein unbefristeter Fonds dies erst recht. Es würde für alle Zukunft auf Verfassungsebene eine Finanzierungsformel festgelegt, ohne dass die Möglichkeit bestünde, sie periodisch zu überprüfen und allenfalls zu optimieren.

Der unbefristete, nicht mehr anpassbare Finanzierungsteil steht auch im Gegensatz zum Infrastrukturteil der Vorlage, der vom Parlament alle vier Jahre beraten und optimiert werden kann. Eine solche im Ansatz schiefe Konstruktion ist abzulehnen. Finanzierung und Ausbauten sind auch institutionell in Einklang zu bringen. Um mehr Kohärenz zwischen dem Finanzierungs- und dem Ausbauteil der Vorlage herzustellen, ist deshalb eine Befristung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds bis 2030 angezeigt. Die Befristung soll nicht zwingend das Ende des Fonds sein; die Finanzierung kann anschliessend erneuert werden. Das Modell der Befristung mit periodischer Erneuerung gilt auch für die grossen Einnahmequellen des Bundes: die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Das Modell ermöglicht neben der Überprüfung und Optimierung eine regelmässige demokratische Mitsprache. Die Umsetzung ist problemlos, die Praxis hat das bei anderen Fällen bewiesen. Das Modell hat sich bewährt.

Die Zeitspanne der Befristung bis 2030 ist kongruent und bietet sich auch insofern an, als der Ständerat und vorhin die Mehrheit unseres Rates das zusätzliche Mehrwertsteuerpromille auch bis längstens Ende 2030 befristet haben. Es scheint mir fast so sicher wie das Amen in der Kirche, dass die Verlängerungsmöglichkeit nach Artikel 196 Ziffer 14 Absatz 4 gemäss Entwurf 2 dereinst in Anspruch genommen wird. Dann darf man sich doch wirklich gleichzeitig unter Berücksichtigung der dannzumal gegebenen Umstände über den Bahninfrastrukturfonds gesamthaft Gedanken machen.

Abschliessend ersuche ich Sie um Unterstützung meiner Minderheit.

preparatory:AB 158665 | Lexipedia | Lexipedia