preparatory:AB 158676
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-05
Wortprotokoll
Bei den Änderungen der Bundesverfassung in Entwurf 2 beantragen wir Grünliberalen, bei Artikel 81a dem Antrag der Minderheit I (Gasser) zuzustimmen, welche die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene im Grundsatz fördern will. Frau Rytz hat die Argumente dazu bereits eingehend erläutert. Sollte sich diese Minderheit I nicht durchsetzen, so unterstützen wir den Einzelantrag Regazzi, welcher dem Schienengüterverkehr eine angemessene Bedeutung zukommen lässt.
Bei Artikel 85 unterstützen wir die Mehrheit und lehnen folglich den Antrag der Minderheit Binder ab, welche bei der alten Formulierung bleiben möchte. Bei diesem Punkt geht es darum, dass mit dem Wort "Landverkehr" anstelle von "Strassenverkehr" eine offenere Formulierung gewählt wird. Diese Anpassung ist ganz im Sinne der grünliberalen Verkehrspolitik.
Bei Artikel 87a Absatz 2bis unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Eine Befristung des Bahninfrastrukturfonds, wie sie die Minderheit Huber verlangt, hätte den gewichtigen Nachteil, dass die Planungssicherheit wieder wegfallen würde und dass aufgrund falscher Anreize die Mittelkonkurrenz von Investitionen, Betrieb und Unterhalt wiederum in Schieflage geraten könnte. Deshalb lehnen wir diesen Minderheitsantrag Huber ab.
Bei Artikel 48b in Entwurf 3 unterstützen wir in erster Priorität die Minderheit II (Regazzi), in zweiter Priorität die Minderheit I (Fluri). Den Antrag der Minderheit III (Quadri) lehnen wir ab.
Bei Artikel 48d unterstützen wir Grünliberalen die Minderheit I (Regazzi), welche den Verladern das nötige und absolut berechtigte Gewicht in der Planung der Ausbauschritte verleihen möchte.
Bei den Publikumsanlagen in Artikel 57 unterstützen wir die Kommissionsmehrheit, weil wir damit eine Differenz zum Ständerat schaffen können, auch wenn wir noch unsicher sind, ob diese Lösung die schlussendliche Lösung sein kann. Damit wollen wir aber mindestens die Möglichkeit wahren, noch eine einfachere und effizientere Lösung als die bisher vom Ständerat und Bundesrat vorgeschlagene zu finden. Wir spielen also den Ball in dieser Frage nochmals an den Ständerat zurück.