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preparatory:AB 158785

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-17

Wortprotokoll

Der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist auch dem Bundesrat wichtig. Die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Massnahmen sind vorhanden, nämlich:

1. Massnahmen aufgrund des Berufsbildungsgesetzes stehen grundsätzlich allen Altersgruppen offen. Auch der in der Frage speziell angesprochene Artikel 32 für die Förderung der berufsorientierten Weiterbildung enthält keinerlei Altersgrenze.

2. Dies gilt auch für arbeitsmarktliche Massnahmen aufgrund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, wozu Massnahmen mit Bildungscharakter sowie Einarbeitungszuschüsse und Pendlerkostenbeiträge gehören.

3. Das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten erweitert die Steuerabzugsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jeden Alters.

4. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 die Botschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz verabschiedet, das das lebenslange Lernen fördern soll. Es ist als Grundsatzgesetz für staatlich geförderte Weiterbildungen ausgelegt. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls keinerlei Einschränkungen nach dem Alter vor.

Der Bundesrat erachtet dementsprechend Gesetzesänderungen als nicht notwendig. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative bemühen sich Bund, Kantone und Wirtschaft gemeinsam um gute Bedingungen für die Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.