preparatory:AB 158913
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-17
Wortprotokoll
Dem Bundesrat sind die vom Fragesteller aufgeworfenen Probleme bekannt. Sie betreffen verschiedenste Aspekte des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Es sind entsprechende Massnahmen eingeleitet worden. Was die Möglichkeiten zur Umgehung des Meldeverfahrens anbelangt, haben die Vollzugsorgane vereinzelte Probleme gemeldet. Sie prüfen im Rahmen des Vollzugs soweit möglich bereits vor Einsatz von Arbeitnehmenden eines Entsendebetriebes, ob eine Umgehung einer Dienstleistungssperre vorliegt. Arbeitnehmende von Betrieben, die unter neuem Namen auftreten, sowie von Betrieben, die den Einsatz in der Schweiz nicht melden, werden von den Kontrollorganen aufgrund der hohen Kontrolldichte - es werden immerhin 50 Prozent der Entsandten kontrolliert - häufig vor Ort angetroffen, und der Betrieb wird entsprechend sanktioniert.
Damit die Betriebe die richtige Einsatzbranche und die richtige Tätigkeit melden, wurde das Meldeverfahren im November 2012 stark verbessert. Es ist noch zu früh, um definitiv Bilanz zu ziehen, aber die Rückmeldungen zu dieser Änderung waren bisher durchwegs positiv. Für die Deckung nichtbezahlter Strafen wurde in vielen Branchen die Pflicht zur Kautionshinterlegung eingeführt. Zudem können Betriebe, die Bussen nicht bezahlen, mit einer Dienstleistungssperre belegt werden. Dem Vollzug stehen also Instrumente zur Verfügung, um Missbräuchen zu begegnen. Erst kürzlich haben Parlament und Bundesrat auf neuere Phänomene reagiert und die flankierenden Massnahmen weiter verschärft, indem Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie eine Solidarhaftung eingeführt wurden.