preparatory:AB 159361
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-06
Wortprotokoll
Vorab: Wie kam es zu dieser Kommissionsmotion? Ausgangspunkt bildete die Motion 06.3421 der UREK-SR, welche unter anderem die Einführung eines Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder verlangte. Diese Motion wurde in der Folge sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat deutlich angenommen. In seinem Bericht vom 8. März 2013 beantragte der Bundesrat dann deren Abschreibung, im Wesentlichen mit der Begründung, es gebe keine feldtauglichen Prüfverfahren, welche eine zuverlässige Überprüfung der Geräusch- und Abgaspegel von Motorrädern erlauben würden.
Ihre Kommission beantragte dem Nationalrat in der Sommersession 2013, diese Motion nicht abzuschreiben, und verlangte gleichzeitig einen Bericht zur Situation betreffend Massnahmen zur Reduktion der Lärm- und Abgasemissionen von Motorrädern. In der Sommersession 2013 nahm der Nationalrat diesen Antrag der UREK-NR an. Zwischenzeitlich liegt der verlangte Bericht des Astra vor. Gestützt auf diesen bzw. die entsprechenden Ergebnisse wurde dann die jetzt vorliegende Kommissionsmotion von Ihrer Kommission mit 13 zu 12 Stimmen gutgeheissen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, wie das auch der Bundesrat macht. Sie begründet das zusammengefasst damit, dass sich das Problem mit den neuen EU-Normen ab 2016/17 und 2020 selber lösen werde und dass eine Um- und Nachrüstung der Motorräder technisch nicht möglich oder mit grossen Kosten verbunden sei.
Zum wesentlichen Inhalt dieser Motion: Die Motion verlangt, dass bei der Einführung der neuen Emissionsbegrenzungen Euro 4 und Euro 5 in den Jahren 2016/17 bzw. 2020 bereits immatrikulierte Motorräder, die "speziell störende Emissionen produzieren", um- oder nachgerüstet werden. Warum verlangt die Mehrheit Ihrer Kommission solches?
Wenn Sie den besagten Bericht des Astra über die aktuelle Situation betreffend Abgas- und Lärmverhalten sowie Vorschriften und Prüfverfahren für Motorräder und Motorfahrräder lesen, so stellen Sie fest, dass Messungen sowohl der Abgas- wie der Geräuschemissionen bei Laborbedingungen ganz andere Werte ergeben, als sich diese dann in der Realität, sprich auf der Strasse, zeigen. Das hat letztendlich zur Folge, dass heute von der EU typengenehmigte Motorräder im Verkehr sind, welche massiv mehr Lärm und Abgase verursachen, als dies unsere Gesetzgebung in der Schweiz zulässt.
Wenn jetzt moniert wird, dass diese Fahrzeuge typengenehmigt und damit legal seien, so gilt es festzustellen, dass diese Fahrzeuge wohl typengenehmigt sind, damit aber gleichzeitig unsere Lärmschutzvorschriften umgangen und verletzt werden. Es liegt der klassische Fall eines Rechtsmissbrauchs vor. Man beruft sich auf die Typengenehmigung, obwohl man weiss, dass die Lärmschutzbestimmungen verletzt werden.
Nur ein Beispiel dazu: Gemäss dem Bericht des Astra ermittelte die Kantonspolizei Zürich im Juli 2012 bei fünf Motorradtypen, welche auf der Strasse als besonders laut aufgefallen waren, die Geräuschemissionen. Dabei stellte man fest, dass der zulässige Grenzwert von 80 Dezibel massiv überschritten wurde. Das lauteste Fahrzeug war, man höre und staune, 24-mal - ich betone: 24-mal - so laut wie ein vorschriftskonformes Motorrad. Dieser Messwert wurde notabene bei einem Motorrad erhoben, das typengenehmigt ist. Solches kann und darf keinen Rechtsschutz finden!
Ziel der vorliegenden Motion ist wie gesagt, derartige Exzesse - ich betone: Exzesse! - rückgängig zu machen. Indem die Motion stipuliert, dass nur Motorräder, die speziell störende Emissionen verursachen, erfasst werden, ist gewährleistet, dass sich die verlangten Anpassungen auf ebensolche Motorräder beschränken. Weiter gelten für die Gesetzgebung generell der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wie auch alle anderen verfassungsmässigen Bestimmungen, womit garantiert ist, dass die Motion verhältnismässig umgesetzt wird. Sollte bei Annahme der Motion der Ständerat zum Schluss gelangen, dass diese trotzdem nichtbeabsichtigte Folgen haben könnte oder aus anderen Gründen zu ändern sei, so kann er das bekanntlich ohne Weiteres machen. Mit der Annahme der Motion verbaut man sich somit also nichts.
Und ein Letztes: Es geht überhaupt nicht darum, den Töfffahrern ihr Hobby zu vermiesen, wie das oft moniert wird. Es geht vielmehr darum, Auswüchse wie die obgenannten nicht mehr länger zu akzeptieren. Unter diesen Auswüchsen leiden nämlich sehr viele lärmgeplagte Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes. Es ist im höchsten Masse widersprüchlich, Milliarden in den Lärmschutz zu investieren und auf der anderen Seite tatenlos zuzusehen, wenn vermeidbarer Lärm bewusst verursacht wird.
Namens der Mehrheit Ihrer Kommission ersuche ich Sie um Annahme der Motion. [PAGE 649]