preparatory:AB 159636
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Warum ist eigentlich die Bodenpolitik in der Schweiz so wichtig? Ganz einfach, weil wir ein kleines Land sind, wo Grund und Boden eben beschränkt und nicht vermehrbar sind. Nur hat die Bodenpolitik in den vergangenen Jahrzehnten versagt. Das können viele von Ihnen jeden Tag erleben, wenn sie von ihrem Wohnort nach Bern zum Bundeshaus fahren. Überall im Mittelland ist ein Siedlungsbrei, man kann kaum mehr feststellen, wenn man von einer Ortschaft in die nächste kommt. Wenn es keine Strassenschilder hätte, wüsste man nicht mehr, in welchem Ort man ist. Denken Sie einmal an die Seeufer oder an gewisse Gegenden in den Alpen, dort ist alles verbaut. In der Schweiz haben wir Baulandreserven für weitere 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, trotzdem werden immer weitere Bauzonen ausgeschieden. Neue Einkaufszentren und Freizeitpärke entstehen auf der grünen Wiese, obschon wir in der Schweiz bereits überversorgt sind. Auch in den Alpen entstehen immer neue, riesengrosse Ferienresorts, Städte haben sich mittlerweile auch in den Alpen ausgebreitet.
Das alles ist längstens bekannt, denn wir beschäftigen uns ja nicht erst seit heute mit der Raumplanung. Jeder neue Raumplanungsbericht der letzten Jahrzehnte kam zum selben Schluss: Die Raumplanung in der Schweiz ist ein Fiasko. Bundesrätin Leuthard hielt bei der Präsentation des Raumkonzeptes im letzten Januar fest, was die Umweltverbände seit Jahren verkünden: Jede Sekunde verschwindet ein Quadratmeter Boden unter Beton. Was heisst dies konkret für unser Land? Es heisst, dass jede Minute die Fläche von sechs Autoabstellplätzen überbaut wird, dass pro Stunde die Fläche eines Einfamilienhauses und pro Tag die Fläche eines kleinen Bauernbetriebes unter Beton verschwindet.
Fast alle haben Bundesrätin Leuthard im Januar zugestimmt, als sie sagte, dass wir den Bodenverschleiss bremsen müssen. Heute haben wir nun die Gelegenheit, das Raumplanungsgesetz so anzupassen, dass wir mit unserem Boden nachhaltig und sorgfältig umgehen. Diese Chance dürfen wir nicht verpassen, aus "Liebe zur Schweiz", um den Wahlslogan der FDP aufzunehmen, als "Idee für eine erfolgreiche Schweiz", um mit der CVP zu sprechen. Wenn wir so weitermachen wie bis anhin, wird es im Mittelland bald kaum mehr Boden für unsere Bauern geben. Von daher ist es für mich unverständlich, dass gerade die Bauernpartei hier in diesem Parlament nun den Antrag stellt, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wir müssen bei der Bodenpolitik die Handbremse ziehen.
Die Umweltverbände haben uns mit der Landschafts-Initiative Beine gemacht. Auch der Bundesrat hat dies zur Kenntnis genommen und einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Was der Bundesrat vorlegt, ist als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative ungenügend. Ich bin froh, dass der Ständerat griffige Massnahmen eingebaut hat. Das hat nichts mit Zwang und Planwirtschaft zu tun, wie mein Vorredner gesagt hat, sondern es hat damit zu tun, dass wir mit dieser Vorlage auch Instrumente beschliessen müssen, die den Bodenverschleiss stoppen. Für uns Grüne ist die Richtschnur in dieser Debatte der Beschluss des Ständerates. Insbesondere zur SVP-Fraktion sage ich: Lamentieren alleine genügt nicht, auch Sie müssen heute in der Bodenpolitik Farbe bekennen und Pflöcke einschlagen.
Zum Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion: Herr Grunder hat gesagt, wir hätten jetzt ein nichtabgeschlossenes Konzept, es sei nicht homogen. Ich wage nach den Debatten, die wir in der UREK-NR gehabt haben, aber zu bezweifeln, dass es möglich ist, in der umstrittenen Frage der Bodenpolitik ein homogenes Konzept hinzukriegen. Wir müssen auch hier Kompromisse machen, wir müssen auch in der Raumplanung ein Vorgehen wählen, das unserem föderalistischen System, in dem die Kantone die Hauptrolle spielen, gerecht wird. Ich finde, wir haben mit den Elementen der Flächenkompensation und der Mehrwertabschöpfung einen Entwurf, der unserem System entspricht.
Daher bitte ich Sie, die Vorlage nicht an die Kommission zurückzuweisen.