AB 159748
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-21
Wortprotokoll
Es besteht für die Firmen kein Risiko. Sie würden so oder so ihre Gelder aus der Kasse kriegen, wenn sie Kurzarbeit beanspruchen würden und diese dann auch bewilligt bekämen. Es besteht aber das Risiko, dass die Kasse in eine noch schwierigere Situation käme, wenn der Wert aufgrund der gesetzlichen Vorgabe überschritten würde und die Lohnnebenkosten plötzlich ansteigen würden. Dann würden die Firmen im Fall einer Inanspruchnahme von Kurzarbeit nicht mehr einfach ausbezahlt, sondern sie würden zur Kasse gebeten, und das wäre dann ein Nachteil. [PAGE 1546]
In diesem Sinne ist es jetzt eben eine vorsorgliche Massnahme.