preparatory:AB 161775
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-06-16
Wortprotokoll
Wie ich ausgeführt habe, fehlt uns im Moment die rechtliche Grundlage für ein Organisationsverbot. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir eine gesetzliche Grundlage für ein Tätigkeitsverbot haben. Ein Tätigkeitsverbot muss aber gegen eine Person ausgesprochen werden, und diese müsste zuerst tätig werden. Ein solches Tätigkeitsverbot kann dann auch beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden und ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Bundesrat würde handeln, wenn Tätigkeiten der Al Kaida in der Schweiz sichtbar würden.