preparatory:AB 162444
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Er hat in der Zwischenzeit darüber hinausgehend eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche den Inhalt dieser Motion sogar auf alle Landessprachen ausdehnt. Die Schaffung dieser Stelle ist in der Zwischenzeit erfolgt.
Früher hat man bei einem Auto, das neu in den Verkehr kam, "en rodage" hintendrauf geschrieben, also "wird eingefahren". In den Voten haben Sie jetzt ein paar Ratschläge, ein paar Wünsche, ein paar Empfehlungen dazu geäussert, wie sich diese Stelle "einfahren" soll. Ich nehme diese Empfehlungen gerne zur Kenntnis.
Das Thema der Sprachen ist in unserem Land ein sehr sensibles Thema. Es ist ein Thema, das der Bundesrat immer mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt hat. Es gibt dazu einen formellen, einen materiellen und vielleicht sogar einen gesellschaftlichen Aspekt.
Der formelle Aspekt ist der, dass wir regelmässig Statistiken darüber erstellen, wie die einzelnen Positionen in der Bundesverwaltung besetzt sind. Das ist aufgeschlüsselt nach Topkadern, mittleren Kadern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wird an den Prozentzahlen der Landessprachen gemessen. In diesem statistischen, diesem eher formellen Teil sind die Zahlen nicht so schlecht, würde ich sagen. Es gibt in der Tat bei obersten Positionen gelegentlich gewisse Mankos; auf der Stufe der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren haben wir gewisse Lücken, das ist uns bewusst. Bei den mittleren Kaderpositionen sieht die Situation schon wieder besser aus und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch. Man muss das aber immer im Auge behalten. Das ist einmal der rein formelle Aspekt.
Dann gibt es das Zweite, das Materielle. Materiell heisst gesetzgeberisch. Das Sprachengesetz ist der Wille des Parlamentes, ein Mehr zu tun, und auch die Verordnung ist ein Teil der materiellen Verarbeitung.
Dann gibt es den dritten Teil, den eher gesellschaftlichen. Da zeigt es sich, dass es manchmal gar nicht so leicht ist, Angehörige von Sprachminderheiten in die Zentralverwaltung nach Bern zu bewegen. Es sind manchmal gewisse [PAGE 1314] Hemmungen mit der Tatsache verbunden, dass man dann hier in Bern eben in einer Fremdsprache lebt, dass man vielleicht die Familie mitnehmen muss, die Kinder Schulprobleme bekommen usw. Es ist für die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Tessin nicht einfach, nach Bern zu ziehen, und diesem Aspekt muss man auch Rechnung tragen. Ähnlich ist es teilweise mit französischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich habe selber einmal an der Universität in Genf eine Vorlesung in Steuerrecht gehalten in der Hoffnung, dass einzelne Studierende Lust bekämen, nach Bern zu ziehen und sich - vielleicht ehe sie verheiratet sind, in einem Stadium, wo sie sich eben noch in der Ausbildung befinden - der Steuerverwaltung anzuschliessen. Das sind, glaube ich, einzelne praktische Massnahmen; so müssen wir vorgehen. Ich denke, dass auch diese und andere Fragen gesellschaftlicher Art dann Teil dieser Ombudstätigkeit sein könnten.
Zweifellos hat der Bundesrat das Problem von Anfang an erkannt. Er anerkennt aber auch, dass das Parlament gesetzgeberisch tätig werden wollte und dass mit dieser Motion nun auch ein Zeichen personeller Art gesetzt werden soll.
In diesem Sinne empfiehlt er Ihnen, die Motion anzunehmen.