preparatory:AB 162449
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16
Wortprotokoll
In diesem Postulat werden zur Einfuhr von Edelmetallen in die Schweiz im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung Fragen gestellt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der berufliche Handel mit Bankedelmetallen heute gesetzlich klar geregelt ist. Die mangelnde Sorgfalt bei solchen Finanzgeschäften wird deshalb strafrechtlich verfolgt. Wer beruflich mit Bankedelmetallen handelt, ist zudem ein Finanzintermediär, und als solcher unterliegt er oder sie der Geldwäschereigesetzgebung; das bedeutet, dass die entsprechenden Sorgfalts- und Meldepflichten einzuhalten sind.
In der Tat sind Bankedelmetalle Finanzinstrumente, welche dem Finanzsektor zugerechnet werden. Das war ein bewusster Entscheid des Gesetzgebers, also von Ihnen. Würden auch alle anderen Edelmetalle, wie z. B. Schmuck oder Zahngold oder irgendwelche anderen Artikel aus irgendwelchen Regionen der Welt mit einzelnen Verzierungen aus Edelmetall oder auch Rohgold zum Schmelzen, unter das Geldwäschereigesetz fallen, wären alle Händler, die Edelmetalle importieren, auch den entsprechenden Melde- und Sorgfaltspflichten unterworfen. Das würde sehr hohe Kosten und grosse Umtriebe verursachen und ergäbe ein schlechtes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.
Wir haben Ihnen die Frage im Übrigen schon einmal unterbreitet, und zwar als wir bei der Gesetzgebung die Empfehlungen der Groupe d'action financière zur Geldwäscherei umsetzten. Ich erinnere Sie daran, dass wir damals zwei Runden gemacht haben. Ein erster Entwurf für diese Gesetzgebung ging in Bezug auf die Subjekte sehr weit. Wir mussten ihn ein zweites Mal in die Vernehmlassung geben, und schliesslich haben Sie das Geldwäschereigesetz angepasst. Sie haben sich damals nach umfangreichen Abklärungen klar gegen die Unterstellung des gesamten Edelmetallhandels unter ein erleichtertes Geldwäschereigesetz entschieden. Das Parlament hat sich damals dieser Auffassung klar angeschlossen. Es ist noch gar nicht lange her; Sie haben nämlich im Jahr 2008 die Anpassung des Geldwäschereigesetzes verabschiedet.
Die Einführung einer flächendeckenden Edelmetallkontrolle am Zoll - das ist das andere Element - ist ebenfalls geprüft worden. Wir haben nachgewiesen, und es ist auch in der Kommission klargeworden, dass eine solche administrativ und technisch höchst anspruchsvoll wäre. Wir müssten bei jedem einzelnen Importgeschäft Nachforschungen hinsichtlich der eigentlichen Herkunft des Metalls anstellen, und es würden auch dann immer noch letzte Zweifel bestehen, weil gelegentlich Verunreinigungen oder Schädigungen an Materialien die Rückverfolgung der Herkunft erschweren und zum Teil sogar verunmöglichen. Zudem wäre damit zu rechnen, dass der Handel mit Edelmetallen in der Schweiz einbrechen würde, und das wäre natürlich schlecht, weil sich dieser Handel dann ins Ausland verlagern würde; das wollen wir nicht.
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich nicht lohnt, einen Bericht zu machen. Dieses Postulat würde uns viel Aufwand für Dinge bereiten, die wir eigentlich schon abgeklärt haben oder die Sie in der Geldwäschereigesetzgebung schon entschieden haben. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, dieses Postulat abzulehnen.