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AB 162493

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16

Wortprotokoll

Was der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen hat, ist Folgendes: Die Frage der Mitarbeiteroptionen wird in der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten unter dem Aspekt von Rabatten geregelt, und das im Gefolge der Tatsache, dass gerade auf dem Gebiet der Mitarbeiteroptionen falsche Anreize entstanden sind, welche besonders bei Banken, teilweise auch bei Versicherungen dazu geführt haben, dass man risikoreiche Geschäfte eingegangen ist. Das ist eine der Massnahmen, die ich heute Morgen schon präsentieren durfte und die der Bundesrat vorschlägt, um diese Anreize zu beseitigen. Ich glaube, die Optionen sind in erster Linie das Ziel dieser Anpassungen, weniger die Aktien. Insofern bin ich der Mehrheit Ihrer Kommission dankbar, dass sie diese Rabatte auf den Mitarbeiteroptionen jetzt streicht.

Die Frage der Aktien haben wir eigentlich schon geregelt. Wir haben gesagt, es sei wichtig, dass wir bei der Besteuerung den Ausübungszeitpunkt wählen. Das haben Sie bereits getan, und insofern ist und war die Situation der Aktien geregelt. Jetzt möchte man offensichtlich auf die Aktien zurückkommen. Es ist mehrfach gesagt worden, dass es zwischen Aktien und Optionen einen Unterschied gibt. Optionen haben eine andere Natur als Aktien: Sie verleihen keine Mitwirkungsrechte, sie sind gewissermassen akzessorisch, sie schliessen an Aktien an. Sie haben auch ein anderes Schicksal, wenn Sie so wollen. Die Aktien sind demgegenüber, wenn sie gesperrt sind, und um diese gesperrten Aktien geht es, eben letztlich blockierte Werte. Mit dieser Blockade der Werte hat der Aktionär Nachteile in Kauf zu nehmen, vielleicht auch Vorteile. Herr Fehr hat schon nicht Unrecht, es kann auf beide Seiten gehen.

Aber wenn die Aktien nicht mehr gesperrt sind und man sie verfügbar hat, was geschieht dann? Sie können die Aktien verkaufen. Wenn Sie das tun und das Geld einbehalten, dann haben Sie einen Vermögenszuwachs. Dann wird dieser Vermögenszuwachs mit ihrem Vermögen von der Vermögenssteuer erfasst. Wenn Sie nach zehn Jahren einen tieferen Preis bekommen, als Sie damals beim Erwerb der Aktien bezahlt haben, dann haben Sie auch im Bereich Ihres Vermögens eine Einbusse, und Sie müssen weniger Vermögenssteuer bezahlen. In der Zwischenzeit geschah mit der Dividende je nach Geschäftserfolg etwas Gutes oder etwas Schlechtes. Diese Risiken hat man beim Lohn nicht. Der Lohn ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die in der Regel am Ende eines Monats in Form eines fixen, vertraglich abgemachten Betrages ausbezahlt wird, auf den man sich verlassen kann. Bei den Mitarbeiteraktien kann man sich nicht darauf verlassen, sowohl in Bezug auf die Dividende wie auch in Bezug auf den Preis kann man alle möglichen Überraschungen erleben. Deshalb ist es keine Verletzung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn man gesperrte Aktien mit einem gewissen Einschlag besteuert.

Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat Sie bittet, nicht mehr auf diese Besteuerung zurückzukommen, sondern sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen, heute die Lösung für die Mitarbeiteroptionen zu beschliessen und damit das Haupthindernis im Zusammenhang mit falschen Anreizen zu beseitigen.