Lexipedia

preparatory:AB 162565

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Jetzt nehme ich gerne Stellung zu diesen Ausführungen. Erlauben Sie mir folgende Vorbemerkungen:

1. Die Mitglieder der Kommission fühlen sich auch alle gegenüber den Jugendlichen verantwortlich, obwohl sie mehrheitlich sowohl das Präventionsgesetz für gut befunden haben als auch der Vorlage hier zustimmen. Das war meine erste Vorbemerkung.

2. Das, was wir jetzt hier mit den Ordnungsbussen machen, betrifft nicht die Jugendlichen - da ist es weiterhin strafbar -, es betrifft Erwachsene, mündige Bürgerinnen und Bürger. Ich erinnere mich an die Diskussion vom letzten Freitag: Man soll sie ja nicht dauernd bevormunden.

Der Einzelantrag Föhn schlägt nun vor, Absatz 2 zu streichen. Diesen Streichungsantrag hatten wir in der Kommission nicht vorliegen. Absatz 2 beinhaltet die Definition des vorhergehenden Absatzes 1, in dem es heisst: "Wer nur eine geringfügige Menge ..."; in Absatz 2 wird der Begriff "geringfügig" definiert. Es wird gesagt, was das heisst. Wenn man jetzt einfach Absatz 2 streicht, dann bleibt alles [PAGE 412] wie bisher, und man weiss dann nicht, was man unter "geringfügig" verstehen soll. Wir hatten in der Kommission einen anderen Antrag vorliegen, für den wir Verständnis hatten, über den wir diskutierten. Der Antrag lautete, dass man 5 Gramm statt 10 Gramm als "geringfügige Menge" definiert. Die Diskussion ergab jedoch, dass die 10 Gramm ein mittlerer Wert sind, der nicht überschätzt werden darf. Und das hat Herr Föhn richtig gesagt: Es kommt auf den THC-Gehalt an. Es können 2 Gramm, 10 Gramm oder 15 Gramm sein, je nach THC-Gehalt variiert die Stärke. Wenn Sie nun definieren, dass 5 Gramm tolerierbar sind, dann wird man einfach Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt züchten, und dann hat man wieder genau dasselbe wie zuvor. Man hat dann noch Anreize, stärkeres Cannabis zu züchten, und das wollten wir vermeiden. Den Antrag auf 5 Gramm, den wir in der Kommission vorliegen hatten, lehnte die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen ab. Es gab nicht einmal einen Minderheitsantrag, weil die Begründung klar auf dem Tisch lag.

Ich möchte nach diesem langen Votum unseres Kollegen anfügen, dass zurzeit bei Jugendlichen - und das sehen wir immer wieder - nicht Cannabis unsere grösste Sorge ist, sondern der Alkohol. Der Präsident hat heute zu Beginn der Sitzung die Zerstörungen und den Vandalismus angesprochen, die Bern am letzten Wochenende über sich ergehen lassen musste. Mit grosser Wahrscheinlichkeit, das kann ich Ihnen sagen, waren das nicht Kiffer, sondern vielmehr Jugendliche und junge Leute, die übermässig Alkohol getrunken hatten. Wir haben dieses Problem letzthin auch in diesem Rat besprochen, als es darum ging, die Problematik der Koma-Trinker einzudämmen; diese Eindämmung haben wir dann auch befürwortet.

Also, ich muss Ihnen sagen: Die 10 Gramm, die hier stehen, entsprechen einfach der Definition gemäss Artikel 19b des geltenden Rechts - damit man weiss, worum es sich handelt, und damit man auch weiss, wann diese Ordnungsbusse ausgesprochen werden muss.

Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag Föhn abzulehnen.