Lexipedia

preparatory:AB 162570

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, auch der letzte Anlauf vor einigen Jahren, die Entkriminalisierung des Konsums und des Besitzes oder des Anbaus von Kleinstmengen zum Eigengebrauch durchzubringen, hat keine Mehrheit gefunden. Nach wie vor ist die Entkriminalisierung des Konsums offensichtlich nicht mehrheitsfähig, auch wenn das Ärgernis bleibt, dass der Drogenkonsum der einzige selbstschädigende Konsum ist, der nach wie vor im Strafrecht figuriert - aus nicht sehr klaren Gründen. Alle anderen Selbstschädigungen sind nicht dem Strafrecht unterstellt. Ich erinnere wieder einmal daran, dass vor hundert, hundertfünfzig Jahren bei einem Selbstmordversuch zuerst die Polizei gekommen ist und erst dann die Sanität. Heute ist das anders. Selbstverständlich ist es Ihnen ebenfalls nicht empfohlen, eine oder zwei Flaschen Schnaps zu trinken. Tun Sie dies aber in Ihrem eigenen Bett, so kommt wiederum die Sanität und nicht die Polizei. Bei den Drogen ist das nach wie vor anders. Aber wir müssen konstatieren: Eine Mehrheit für die Entkriminalisierung des Konsums findet sich im Moment noch nicht.

Deshalb lautet die Frage: Gibt es kleine Verbesserungen der Situation? Eine solche wird Ihnen heute mit diesem Bussenmodell, mit diesem Ordnungsbussenverfahren vorgelegt, dessen Vorgeschichte Herr Kollege Schwaller schon in Erinnerung gerufen hat. Ich denke, diesen kleinen Schritt zu tun lohnt sich. Er sorgt doch dafür, dass die stossenden Unterschiede bei den kantonalen und kommunalen Umsetzungen und die Rechtsungleichheiten, die heute bei den rund 30 000 Verzeigungen pro Jahr nachweislich vorhanden sind, teilweise beseitigt werden können. Es sind Verzeigungen, die ja auch Kosten in Millionenhöhe mit sich bringen, ohne dass man ihnen eine präventive Wirkung nachsagen kann.

Diese Vorlage ist deshalb ein vernünftiger Schritt in die Richtung, in die wir gehen sollten. Sie enthält drei Punkte, die im Beschluss des Nationalrates verbessert werden sollten; ich erwähne sie schon hier, dann muss ich in der Detailberatung nicht mehr intervenieren:

Als Erstes sollte die Bussenhöhe klar auf 100 Franken begrenzt bleiben. 200 Franken, wie sie der Nationalrat vorsieht, sind im Quervergleich dann eine adäquate Busse, wenn es um Fragen der Drittgefährdung geht, was hier ja nicht der Fall ist. Ich denke, auch 100 Franken sind nach wie vor eine sehr spürbare Busse und diesem Tatbestand adäquat.

Wir sollten als Zweites den Ermessensspielraum belassen. In leichten Fällen sollte ein solcher Ermessensspielraum da sein, auch aus Kohärenzgründen, denn bei anderen Substanzen gibt es diesen Ermessensspielraum auch.

Schliesslich soll der Entscheid über die Bussenhöhe dem Richter dort überlassen werden, wo ein ordentliches Verfahren zum Zuge kommt; das haben Sie ja gesehen, da gibt es auch keine Minderheit. Das kann ja vor allem bei Jugendlichen durchaus dazu führen, dass sie entsprechenden präventiven Bemühungen zugeführt werden.

Ich bitte Sie also insgesamt, dieser Vorlage und den Mehrheitsanträgen zuzustimmen.

preparatory:AB 162570 | Lexipedia | Lexipedia