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preparatory:AB 162702

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich sehr intensiv mit dieser Motion auseinandergesetzt. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, Ihnen die Annahme zu beantragen. Diese Annahmeempfehlung basiert natürlich vor allem auch auf dem Auftrag, der in Artikel 1 unseres Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vorgeschrieben ist. Dort geht es um die Verteidigungsfähigkeit des Landes und damit auch um die entsprechende Verteidigungsindustrie. Wir wissen es alle: Wir haben heute in unserem Land restriktivere Bewilligungskriterien als andere Länder der westlichen Welt wie z. B. Österreich, Schweden, Frankreich, Deutschland oder Italien. Das haben wir am 21. November 2012 im Bericht in Beantwortung des Postulates Frick 10.3622 auch entsprechend festgestellt. Der hauptsächlichste Unterschied kommt dann aus Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV), wo ein absolutes Ausschlusskriterium betreffend Länder, wo schwerwiegend und systematisch die Menschenrechte verletzt werden, stipuliert ist. Die Bewilligungserteilung ist also restriktiver, und damit sind unsere Möglichkeiten weniger flexibel. Es gibt einzelne Länder, die wegen dieser strikten Formulierung in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b KMV gar nicht berücksichtigt werden können. Es gibt eben auch Gerätschaften, Waffen, die nicht [PAGE 920] für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden können. Im Prinzip reden wir jetzt darüber.

Im Bericht zum Postulat Frick hat der Bundesrat auch gesagt, dass er das schweizerische Bewilligungsregime neu überprüfen würde, wenn die Aufrechterhaltung der landesverteidigungsrelevanten industriellen Kapazitäten in Gefahr käme. Die Industrie ist in den letzten zwei Jahren in schwierige Situationen gekommen, zum Teil wurden sie bereits genannt. Wir stellen das fest anhand der Rückgänge bei den Bewilligungen und anhand der Kriegsmaterialausfuhrstatistiken. Ich verrate Ihnen nichts besonders Spektakuläres, wenn ich Ihnen sage: Meine Kenntnisse gehen auch dahin, dass in dieser Industrie aus Gründen der Unsicherheit, ob man Märkte noch erreichen kann, weniger investiert wird.

Das gesagt, unterstützt der Bundesrat das Anliegen und damit auch die Stossrichtung der Motion Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. Die Rahmenbedingungen zur allfälligen Bewilligung von Sicherheits- und Wehrtechnikexporten sollen allerdings äusserst sorgfältig korrigiert werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dies mit einer gegenüber der Formulierung in der Motion weniger weit gehenden Neuformulierung rund um Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b KMV erreicht werden kann. Denkbar ist, dass trotz Beibehaltung des Ausschlussgrundes bei systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen im Bestimmungsland eine Ausfuhr von Kriegsmaterial im Einzelfall möglich ist, nämlich dann, wenn das Material nicht direkt für Menschenrechtsverletzungen angewendet werden kann. Das auszuführende Material darf dabei grundsätzlich - ich wiederhole mich - nicht zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen zum Einsatz kommen können. Damit nähern wir uns den EU-Bewilligungskriterien an; mit der Vorstellung, wieweit korrigiert werden muss und wieweit der Bundesrat korrigieren will, bleiben dann die Spiesse im Vergleich zu den westlichen Konkurrenzstandorten wohl immer noch etwas kürzer.

Falls Sie die Motion annehmen, geht eine interdepartementale Arbeitsgruppe ans Werk und bereitet die Umsetzung vor. Dabei soll insbesondere die KMV in Artikel 5 Absatz 2 überprüft werden. Gemäss Buchstabe a ist die Bewilligung ausgeschlossen, wenn das Bestimmungsland in kriegerische Konflikte involviert ist. Da geht es darum, dass man klarstellt, dass dieser Ausschlussgrund bei Vorliegen eines Uno-Mandates nicht gilt, wie dies der Bundesrat wiederholt festgehalten hat. Buchstabe b habe ich bereits angesprochen. Er wird wohl grundsätzlich stehenbleiben, aber dann eben mit der Möglichkeit einer Präzisierung für Einzelfälle. Bei Buchstabe c geht es um die Länder der OECD/DAC-Liste. Hier kann man bessere Formulierungen finden, ohne wesentliche inhaltliche Korrekturen vornehmen zu müssen. Bei Buchstabe d ist die unerwünschte Weitergabe angesprochen. Auch hier kann man sicherlich den bestehenden Text verbessern.

Bei dieser Gelegenheit, Frau Ständerätin Savary: Es gibt zwischenzeitlich in unserem Kriegsmaterial-Ausfuhrregime auch die sogenannten Post-Shipment-Inspektionen. Diese werden durchgeführt; letzte Woche beispielsweise hat eine solche stattgefunden. Man ist den ausgelieferten Gerätschaften nachgegangen und hat festgestellt, dass die Abmachungen, die die Schweiz mit dem Empfängerland getroffen hat, vollständig eingehalten werden. Mit anderen Worten: Einmal geliefert ist nicht einfach abgeschlossen, sondern unsere Politik geht den Gerätschaften weiterhin nach und will sicherstellen, dass sie genau so zum Einsatz kommen, wie es unsere Gesetze, Verordnungen und unsere Politik zulassen.

Fazit: Die Industrie steht vor schwierigen Herausforderungen. Wir wollen unsere Verteidigungsfähigkeit sicherstellen. Ergo brauchen wir auch unsere Verteidigungsindustrie. Noch einmal: Unserem Auftrag liegt Artikel 1 KMG zugrunde. Wir werden eine ganz sorgfältige Anpassung mit Augenmass vornehmen. Die Schwächung des Schutzes der Menschenrechte wird nicht Gegenstand der Korrektur sein. Es soll eine Lösung gefunden werden, die dem Bundesrat im Einzelfall etwas mehr Handlungsspielraum einräumt. Die humanitäre Tradition der Schweiz darf keiner Schwächung ausgesetzt werden. Mit dieser Aussage habe ich meines Erachtens die von Herrn Ständerat Rechsteiner ganz am Schluss gestellte Frage beantwortet.

Dann war da noch die von Frau Savary angesprochene Frage, ob tatsächlich ein direkter Zusammenhang zwischen dieser Vorschrift und der Abnahme der Zahl von Arbeitsplätzen in der betroffenen Industrie bestehe. Diese Frage kann ich Ihnen nicht einfach so beantworten. Es gibt viele Gründe, weshalb eine Firma im Markt bleibt oder nicht. Die Rahmenbedingungen sind zweifellos ein wesentlicher Grund, aber auch die Innovation, die Wettbewerbsfähigkeit und andere Gründe spielen eine Rolle; das wissen wir selbstverständlich.

Herr Ständerat Stadler, die Werte werden nicht geschmälert. Ich erlaube mir meinerseits einen letzten Satz: Ich will mit Ihnen eine ethisch höchst anspruchsvolle Politik in die Zukunft tragen, aber unter Berücksichtigung gewisser Interessen, auch unter Berücksichtigung unserer Landesinteressen. Wenn wir Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes tatsächlich genauso respektieren, dann bedarf es nur einer minimen Korrektur, mit welcher dem Bundesrat etwas mehr Handlungsspielraum eingeräumt wird.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion anzunehmen. Sie werden das Ergebnis der Arbeit später beurteilen können.