preparatory:AB 163476
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur ganz kurz. Sie werden verstehen, dass ich diese ausgezeichnete und vielseitige Debatte nicht weiter kommentieren kann. Ich würde nur gerne noch einmal Folgendes sagen:
1. Wie verschiedene Ratsmitglieder gesagt haben - Herr Bieri hat es gut ausgeführt -, geht es hier um einen Rahmen in einem säkularen Staat, der einen Entscheidungsspielraum für die Individuen beziehungsweise für die betroffenen Paare offenlässt. Die Frage, ob in diesem Bereich staatlich definierte Werte besser und richtiger sind als durch die betroffenen Paare definierte individuelle Werte, wäre eine lange Debatte wert. Im Vordergrund steht nicht primär unsere persönliche Meinung, sondern die Frage, welcher Rahmen heute adäquat ist, um diesen Bereich zu regeln.
2. Die Behinderungsfrage hat die Kommission sehr intensiv beschäftigt, zu diesem Thema wurde sehr vieles gesagt. Ich will nur ein Element hinzufügen: Vor fünfundzwanzig oder dreissig Jahren, bei der Einführung der pränatalen Untersuchung, also der Untersuchung in der 11., 12. oder 13. Woche der Schwangerschaft, gab es genau die gleiche Debatte; verschiedene Ratsmitglieder haben darauf hingewiesen. Ich muss Ihnen sagen, ich weiss nicht, wie Sie das subjektiv einschätzen, aber mein Gefühl sagt mir: Wenn wir die gesellschaftliche Entwicklung der letzten zwanzig Jahre ansehen, stellen wir fest, dass durch die adäquate Gesetzgebung, wie die Kollegen ausgeführt haben, die Akzeptanz und Unterstützung von Behinderten eher besser geworden ist als schlechter. Man kann wirklich nicht argumentieren, durch die Einführung der pränatalen Untersuchung vor rund fünfundzwanzig Jahren sei in der Gesellschaft eine Verschlechterung der Akzeptanz von Behinderungen eingetreten. Ich bin überzeugt, dass die Akzeptanz sich weiterhin verbessern wird und dass wir in zunehmendem Masse versuchen werden, allfällige gesetzliche Lücken zu schliessen.
3. In diesem Gesetz geht es keinesfalls darum, Wert oder Unwert des Lebens zu definieren. Das ist nicht und war nie die Absicht. Sie ersehen das auch sehr klar aus dem von Ihnen vielleicht nur zum Teil beachteten Artikel 6a des Fortpflanzungsmedizingesetzes, der die Information und Beratung der Paare beinhaltet. Es kann auch keinesfalls die Rede davon sein - ich darf das sagen -, dass eine unbeteiligte Person in einem Labor den Eltern die Verantwortung abnimmt. Lesen Sie Artikel 6a, der im Detail regelt, wie Ärzte und Ärztinnen - und wie gesagt nicht in irgendeinem Labor Beschäftigte - die Eltern einbeziehen und mit ihnen diskutieren müssen, welche Information sie ihnen geben müssen, damit der elterliche Entscheid eben in Würdigung aller Umstände gefällt werden kann.
Es wurde die Frage nach den finanziellen Auswirkungen gestellt. Diese sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die Frage, was hier allenfalls kassenzulässig wäre, ist eine spätere Frage, die auf den üblichen Wegen beantwortet werden wird. Das ist hier kein Thema.
Schliesslich noch zur Sorge um die überzähligen Embryonen: Auch diese Sorge teilt die Kommission. Ich sage noch einmal, dass der Verfassungsartikel den Grundsatz beinhaltet, dass nur so viele Embryonen, wie für das Fortpflanzungsverfahren nötig sind, auch entwickelt werden dürfen. Dieser Grundsatz wird in der Gesetzgebung wiederholt, damit deutlich ist, wie ernst er gemeint ist. Sie haben hier durchaus auch Neuerungen, die in die Richtung einer Reduktion wirken. Wenn Sie das Kryokonservierungsverbot aufheben, heisst das, dass weitere Embryonen für nächste Zyklen Verwendung finden können und damit auch weniger gebraucht werden, weil mit dem Single Embryo Transfer, also der einmaligen Einpflanzung eines möglichst gesunden Embryos, die Chancen für eine Schwangerschaft erhöht werden. Ich darf schliesslich darauf hinweisen, dass das, was teilweise angeklungen hat, dass hier auch die Forschung ein Interesse habe, stark relativiert werden muss. Schon heute geht ein ganz kleiner Teil überzähliger Embryonen in die Forschung. Es ist ganz sicher nicht so, dass mehr überzählige Embryonen in irgendeiner Form besonders für die Forschung wichtig wären oder dass dies gar eine Motivation für dieses Gesetz darstellen könnte.
Insgesamt schaffen die vorgesehenen Änderungen also einen Rahmen, der der modernen Entwicklung der Fruchtbarkeitsmedizin Rechnung trägt; der verhindert, dass Schweizer Paare in grosser Zahl ins Ausland gehen müssen; der sorgsam eine Linie verfolgt, indem nur unfruchtbaren Paaren die Präimplantationsdiagnostik in einer erweiterten Form zukommt. Es handelt sich damit um eine Gesetzesänderung, auf die Sie nach Ansicht der Kommissionsmehrheit durchaus eintreten und zu der Sie dann der Mehrheit folgend Ja sagen können.