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AB 163575

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion vertritt hier grossmehrheitlich auch die Mehrheit. Es geht nicht an, dass wir diese Gesetzesvorlage vor das Völkerrecht stellen. Mit dem Antrag der Minderheit II (Rutz) würde hier eine Voraussetzung geschaffen, die mit unserer Bundesverfassung nicht vereinbar ist. Dort steht in Artikel 5 Absatz 4: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Und in Artikel 190: "Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend." Wir sprechen hier, beim nichtzwingenden Völkerrecht, unter anderem von Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention. Das Bundesgericht hat im Februar 2012 entschieden, dass diese völkerrechtlichen Fragen vorgehen. Es wäre nun wirklich nicht redlich, eine Bestimmung in unser Gesetz aufzunehmen, im Wissen darum, dass diese widersprüchlich zur Bundesverfassung ist und von den Richtern so nicht angewendet würde.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.