AB 163687
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Volksentscheide sind zu respektieren, etwas anderes steht für mich nicht zur Diskussion. Sie sind umzusetzen, und zwar nicht erst, nachdem sie 42 Jahre in der Verfassung standen wie die Forderung nach Leistungen bei Mutterschaft, und auch nicht, nachdem sie 33 Jahre dort standen wie der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit von Mann und Frau. Der Volkswille muss umgesetzt werden. Das gilt auch für den Ausschaffungsartikel.
Der Bundesrat hat dies mit der Aufnahme der entsprechenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz zügig an die Hand genommen. Dem Nationalrat war diese Umsetzung des Volkswillens jedoch nicht genug, und er hat die Anliegen der Durchsetzungs-Initiative deshalb gleich mit eingepackt. Diese enthält aber Forderungen, die nie in einer Vernehmlassung waren, Begehren, die nie von der Bevölkerung gutgeheissen wurden. Sie wurden einfach durch 155 000 Unterschriften in den Raum gestellt und [PAGE 1238] sollen nun vorbehaltlos, tel quel, für die ganze Bevölkerung gelten. Mit der Übernahme dieser Begehren hebelt die Mehrheit des Nationalrates die Mitsprache des Volkes, der Parteien, der Verbände und Sozialpartner beim Gesetzgebungsprozess einfach aus. Die Kreise, die bei jeder Gelegenheit betonen, sie würden die Meinung des Volkes vertreten, umgehen dieses schlichtweg - aus Angst vor der Angstmacherei einer Partei. Dagegen wehre ich mich. Das widerspricht krass unseren demokratischen Abläufen.
Die SPK-SR hat die Forderungen des Ausschaffungsartikels umgesetzt. Bei Verbrechen wird unabhängig von der Höhe der Strafe eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre ausgesprochen. In der Aufzählung der Delikte gehen wir sogar weiter als der Nationalrat. So führen beispielsweise Zwangsheirat oder auch Verbrechen mit schwerer Gefährdung von Menschen, etwa durch fahrlässigen Umgang mit Kernenergie oder radioaktiven Stoffen, durch Verseuchung von Trinkwasser oder Störung des öffentlichen Verkehrs, ebenfalls zu einer obligatorischen Landesverweisung. Wir gehen auch weiter, indem wir gleichermassen wirtschaftliche Verbrechen wie Steuerbetrug und schwere Steuerhinterziehung in diesen Katalog aufnehmen. Es ist eigentlich sonderbar, dass das im Nationalrat kein Thema war.
Die SPK-SR schlägt Ihnen bei der Beurteilung der Vergehen einen differenzierteren Weg vor. Eine Landesverweisung ist möglich, aber nicht unbedingt zwingend. Sie haben den Zettel der SVP mit der Aufstellung, mit welchem Vorschlag wie viele Ausländer ausgeschafft würden, erhalten. Dabei wirft sie unserem Vorschlag vor, er würde unter Umständen zu gar keinen, also zu null Landesverweisen führen. Diese Zusammenstellung ist dreifach falsch. Landesverweise wurden in unserem Land schon immer gesprochen. Das gibt es nicht erst seit diesem neuen Verfassungsartikel. Der Deliktskatalog der SPK-SR ist kein Weichspüler, aber er ist konsequenter. Verbrecher, auch Wirtschaftsverbrecher, werden ausgeschafft. Der Katalog, der obligatorisch zu einem Landesverweis führt, ist klar. Er enthält alle Fälle, die im entsprechenden Ausschaffungsartikel angesprochen werden. Darüber hinaus können alle Leute, die ein Vergehen begangen haben, etwa einfache Körperverletzung, auch zu einem Landesverweis zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt werden. Diese Zahlen sind auf diesem Zettel nicht aufgeführt. Beim Vorschlag des Nationalrates wird in diesen Fällen nur im Wiederholungsfall ausgewiesen. Diese Zahl ist zwar aufgelistet, aber die kennt man ja eigentlich nicht.
Wenn man vorgibt, mit der bedingungslosen Ausschaffung à la SVP könnte man alle 18 000 Betroffenen pro Jahr sofort des Landes verweisen, streut man der Bevölkerung Sand in die Augen. Wie geht man um mit Leuten, die staatenlos eingewandert sind oder von keinem Land zurückgenommen werden? Auf der Tabelle der SVP wären 6451 ohne Wohnsitz und 834 mit unbekanntem Aufenthaltsstatus. Wie stellt man sich so eine Ausweisung vor? Chartert man in Kloten eine Maschine, landet in Ouagadougou und wirft sie aus dem Flugzeug? Wie kann man das bewerkstelligen? Dann landen sie halt einfach zu Zehntausenden in Ausschaffungsgefängnissen für einfache Vergehen, und wir zahlen Unsummen an Geld. Macht das Sinn? Für mich war es der Gipfel in der Budgetdebatte, als Kollege Hösli beim Budget noch den Antrag stellte, die Position "Finanzierung Administrativhaft" um 20 Millionen Franken von 120 auf 100 Millionen Franken zu kürzen.
Einer der umstrittensten Punkte unserer Version ist die Härtefallklausel. Sie ist aber in der Haltung der Mehrheit sehr restriktiv formuliert und kann nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn eine Ausschaffung einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung des Täters nicht grösser ist als die privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz. Wir brauchen eine Härtefallklausel, um die Verhältnismässigkeit zu wahren. Diese Auflage stammt aus unserer Bundesverfassung, Artikel 5 Absatz 2. Ich wehre mich dagegen, dass Artikel, die schon seit je in der Bundesverfassung ihren Platz hatten, weniger wert sein sollten als neu aufgenommene.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Argument, der Gegenvorschlag zur Initiative sei ausdrücklich abgelehnt worden. Ja, das ist er, aber nicht wegen des genaueren Deliktkatalogs, der damals in der SPK-SR einstimmig, auch von den SVP-Vertretern, für richtig befunden wurde, sondern weil ein grosser Teil des damaligen Gegenvorschlages der Integration von Ausländerinnen und Ausländern gewidmet war.
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission bzw. der Mehrheit zu folgen.