preparatory:AB 163746
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Das Revisionsvorhaben ist letztlich eine Folge der Veränderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Wahrnehmung des Kindes. Der Bundesrat führt denn in der Botschaft auch aus, das Fundament der heutigen Familie sei nicht mehr das Paar, dessen längerfristiger Zusammenhalt nicht gewährleistet werden könne, sondern vielmehr die Beziehung der Eltern zum Kind. Deshalb habe sich der Gesetzgeber bereits für die gemeinsame elterliche Sorge entschieden, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
Mit der Vorlage soll nun in erster Linie die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern beseitigt werden. Diese Zielsetzung läuft darauf hinaus, dass immer mehr alle - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht - einfach alles machen können und auf alles Anspruch haben sollen. Irgendeinmal wird dann wohl ein Partnerschaftsrecht geschaffen, in welchem das Institut der Ehe nur noch eine von mehreren Möglichkeiten darstellt. Dass dies der eindeutige Trend ist, bestätigt auch das Departement, nachdem uns in der Kommission von der Frau Bundesrätin gesagt wurde, die Arbeit sei mit dieser Vorlage nicht abgeschlossen, vielmehr würden die Arbeiten weiterlaufen, um das Familienrecht in der Schweiz auf eine moderne Grundlage zu stellen. Es werde bereits an einem entsprechenden Bericht gearbeitet. Das dafür eingeholte Gutachten von Frau Professorin Schwenzer hat ja bereits Schlagzeilen gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass das Departement bei seinen Zukunftsvisionen Augenmass behält.
Andererseits ist es natürlich schlicht und ergreifend Realität, dass heute in unserem Land jedes fünfte Kind unverheiratete Eltern hat. Alle diese Kinder vermögen nichts für den Zivilstand ihrer Eltern, sondern sollen und dürfen erwarten, dass wir zu ihrem Wohl legiferieren.
Wenn nun also der Zivilstand in Bezug auf das Verhältnis zum Kind keine Rolle mehr spielen soll, müssen auf der anderen Seite dann aber auch die Auswirkungen in Kauf genommen werden, die das haben kann. Wer gleiche Rechte haben will, muss auch gleiche Pflichten übernehmen. In diesem Sinn verwundert es schon, wenn nun plötzlich beklagt wird, dass ein lediger Elternteil unter Umständen den anderen Elternteil finanziell unterstützen muss, weil dieser infolge der Kinderbetreuung eben nur reduziert oder überhaupt keinem Erwerb nachgehen kann.
Wenn wir schon bei den Pflichten sind, so möchte ich auf einen der wichtigsten Sätze in dieser Botschaft verweisen. Auf Seite 538 heisst es: "Für den Unterhalt der Kinder haben in erster Linie die Eltern aufzukommen." Eine Selbstverständlichkeit zwar, aber wenn man die Diskussionen und gewisse Vorschläge zu Ende denkt, kommt der Eindruck auf, dass ab der Geburt eigentlich in jeder Beziehung der Staat für die Kinder verantwortlich sein soll. So weit geht die Vorlage dank den Anträgen der Kommissionsmehrheit, die weitgehend dem Entwurf des Bundesrates folgen, zum Glück nicht.
Die Kommission führte auf Antrag der FDP-Deputation umfassende Anhörungen durch, insbesondere von Vertretern kantonaler Gerichte, welche ja dann die Neuerungen in erster Instanz umsetzen und eine Praxis zur geldwerten Festsetzung des Betreuungsunterhalts entwickeln müssen. Herr Stamm, das war mir sehr wichtig. Die Gerichte können für den finanziellen Unterhalt weiterhin diese Skalen, die Sie erwähnt haben, benützen. Die geldwerte Festsetzung des Betreuungsunterhalts wird neu sein. Da haben eben diese Gerichtsvertreter in der Kommission gesagt, das sei eigentlich kein grösseres Problem, es brauche vielleicht am Anfang etwas mehr Aufwand, aber das könnten sie ohne Weiteres stemmen, das sei in diesem Sinne kein Problem. Auch die Vertreter der Anwaltschaft haben so gesprochen, und die zahlreichen Interessenverbände befürworteten die Kernanliegen der Revisionsvorlage einhellig. Jedenfalls hat niemand empfohlen, auf diese Revision zu verzichten. Mir war es zumindest sehr wichtig, dass die Vertreter der Praxis bestätigen, dass sie das wollen und dass sie das umsetzen können. Die Vorlage scheint damit die Voraussetzungen zu erfüllen, die jede Revision haben sollte, nämlich eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht und die Praxistauglichkeit bei der Umsetzung.
Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten.