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preparatory:AB 163794

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die Inkassohilfe ist an sich nichts Neues. Man will nun aber bei diesen Hilfestellungen, die heute in den Kantonen in etwas unterschiedlichem Umfang bestehen, eine Art formelle Harmonisierung herbeiführen. Mit der Inkassohilfe werden die unterhaltsberechtigten Kinder vom Gemeinwesen bei der Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruchs unterstützt. Es geht hier um die Hilfe der Inkassobehörden bei der Vollstreckung der Unterhaltspflicht. Je häufiger es den zuständigen Inkassobehörden gelingt, die geschuldeten Unterhaltsbeiträge einzutreiben und die unterhaltspflichtige Person dazu zu veranlassen, dass sie ihre Unterhaltspflicht vollumfänglich wahrnimmt, desto weniger Geld muss die öffentliche Hand für die Alimentenbevorschussung aufwenden. Die vorgeschlagene Änderung macht somit Sinn.

Der Bundesrat wird die Leistungen der Inkassohilfe in einer Verordnung festlegen. Der Botschaft ist auf Seite 583 zu entnehmen, dass er bei der Zusammenstellung des verbindlichen Leistungskatalogs in der Verordnung die aktuelle Praxis der Kantone sowie die Leistungen gemäss internationalen Übereinkommen übernehmen will. Der Bundesrat ist gut beraten, bei diesem Leistungskatalog Augenmass zu wahren. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat jedenfalls bereits den Wunsch geäussert, zu dieser Verordnung konsultiert zu werden.

Bei dieser Gelegenheit habe ich noch ein Missverständnis aufzuklären. Ich und meine Kollegen Lüscher und Merlini sind bei Artikel 290 Absatz 2 in der Minderheit vertreten, was ein offensichtliches Versehen war, denn bei den Artikeln 131 und 176a ist dies nicht der Fall, und wir haben uns dort in der Kommission bewusst für den Antrag der Mehrheit ausgesprochen. Das wird nun auch die FDP-Liberale Fraktion inklusive ihrer nationalrätlichen FDP-Deputation in der Kommission tun.