AB 163972
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Ich begrüsse es, dass der Bundesrat hier eine Rechtsvereinheitlichung schaffen will. Es geht ja wirklich nicht an, dass es heute von Kanton zu Kanton verschieden ist, ob eine in der Schweiz tätige Firma ausländische Bussen mit Strafcharakter steuerlich abziehen kann oder nicht.
Ich habe ähnlich wie meine beiden Vorredner einige präzisierende Fragen an Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf: Verstehe ich die Absicht des Bundesrates richtig, dass finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter einheitlich nicht steuerabzugsfähig sein sollen, hingegen die anderen ausländischen Sanktionen aber doch? Wenn das so ist: Welche anderen Sanktionen sind damit gemeint? Sind das beispielsweise Strafen ausländischer Behörden, die einen Gewinnabschöpfungscharakter haben? Wie steht es damit beispielsweise bei Kartellbussen, bei denen auch schon grössere ausländische Sanktionen ausgesprochen worden sind?
Der zweite Fragenkreis: Wie steht es mit der Beweislast in Bezug auf die Frage, wie solche Bussen zu charakterisieren sind? Ein grösseres betroffenes Institut ist ja der Meinung, dass in seinem Falle von einer Busse in der Höhe von 2,8 Milliarden Franken 800 Millionen Strafcharakter hätten und damit abzugsfähig seien, wogegen die übrigen 2 Milliarden diese Voraussetzungen nicht erfüllen würden. Welche Beweislastregel ist hier vorgesehen? Wir sind ja immerhin in der Situation, dass eine Reihe von Schweizer Banken in den laufenden US-Verfahren noch mit grösseren oder vielleicht auch kleineren Bussen zu rechnen hat.
Der letzte Fragenkreis: Wie wird die zeitliche Abgrenzung sein? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Vorlage des Bundesrates, wenn sie einmal kommen und dann angenommen wird, keine Rückwirkung beinhalten wird? Wenn das so ist, würde das heissen, dass diejenigen, die das Pech haben - oder das Glück, ich weiss es nicht -, vorher noch eine Busse zu kassieren, anders behandelt werden als diejenigen, die nach Inkrafttreten der Vorlage eine Busse kassieren? Oder kommt es gar nicht auf den Zeitpunkt des Urteils an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem sich der strafbare Sachverhalt abgespielt hat?