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preparatory:AB 165272

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09

Wortprotokoll

Es ist eine Wohltat, für einmal zu früher Morgenstunde vor einem so ruhigen Saal sprechen zu können!

Der Präsident hat bereits ausgeführt, welchen Lauf diese Vorlage in diesem Rat genommen hat. Seitens meiner Minderheit und seitens meiner Fraktion vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass es für Verbesserungen bei der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung kein neues Gesetz braucht. Wir wiederholen unsere diesbezügliche Argumentation: Die bisherigen, im KVG verankerten Aufsichtsinstrumente würden völlig ausreichen, sofern sie konsequent angewendet würden und sofern die zuständigen Bundesstellen ihre Hausaufgaben machen und für ihre Entscheidungen auch die Verantwortung tragen würden.

Die Ausgangslage ist immer noch die gleiche: Wir haben einen Artikel 21 KVG, und dieser beauftragt den Bundesrat mit der Durchführung der Krankenversicherung. Das Bundesamt kann den Versicherern Weisungen zur einheitlichen Anwendung erteilen, es kann alle erforderlichen Belege und Auskünfte einfordern, und es kann auch Inspektionen durchführen. Die Versicherer haben dem Bundesrat auch den Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen zu gewähren. Die Versicherer sind verpflichtet, jährlich relevante Datensätze zu liefern. Aber nicht nur der Bund, auch alle Kantone haben Zugang zu all diesen Daten und Informationen. Selbst die Sanktionen sind bereits heute mit Kostenlasten, Bussen, Bewilligungsentzügen usw. im KVG enthalten.

Nun haben wir die etwas seltsame Situation, dass dem Bundesrat und dem Bundesamt all diese Kompetenzen und Instrumente nicht ausreichen, um den ordnungsgemässen Gesetzesvollzug sicherzustellen. Der Bundesrat will deshalb in der Grundversicherung noch mehr regulieren. Das kommt mir irgendwie bekannt vor. Sie sehen auch, wohin dieser Weg führt: Wir stimmen am 28. September über die Einheitskasse ab. Es ist absehbar, und ich sage Ihnen das heute auch voraus, dass wir dann die heutige Debatte nochmals zum Abstimmungskampf missbrauchen werden. Genauso verlief auch in der Kommission die ganze Debatte nicht nüchtern und zur Sache, sie wurde vielmehr unter dem Eindruck der Drohung der Einheitskasse geführt. Nüchtern betrachtet wäre der logische Schluss, dass eine verbesserungswürdige Gesetzgebung - ich rede hier vom KVG - [PAGE 1346] ergänzt und optimiert wird. Logisch und vor allem gesetzesökonomisch zielführend ist ein neues, zusätzliches Aufsichtsgesetz nicht. Es führt schlicht zu einer absoluten Überregulierung, zu unverhältnismässigen Eingriffen in einen naturgemäss kostensenkenden Wettbewerb, zu unverhältnismässigen Eingriffen in die unternehmerische Freiheit der Marktakteure und zu einer unverhältnismässigen Vollzugs- und Kontrollmacht beim zuständigen Bundesamt.

Wir haben darüber schon mehrfach diskutiert. Unser Rat hat sich in dieser Frage auch schon dem Druck der Linken und des Ständerates gebeugt und ist eingebrochen. Immer war man sich einig, dass nach der Detailberatung nochmals geprüft werden sollte, ob die Beschlüsse zum Ausbau der Aufsicht nicht ins bestehende KVG integriert werden können. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang die Genehmigung der Prämientarife, die Rückversicherung, die Aufsicht an sich und allfällige Sanktionen. Nicht wesentlich sind Ergänzungen in den Bereichen Verwaltungskosten; sie machen schon heute nur einen Bruchteil der gesamten vergüteten Leistungen aus. Eindeutig überbordend werden die Regulierungen, wenn selbst die Vermittler- und Werbekosten der Versicherer staatlich reguliert werden. Nicht wesentlich sind auch Qualifikationsvorschriften für Führungskräfte; einer Überregulierung entsprechen Vorschriften zur Unternehmensstruktur der Versicherer.

In der Kommission wollten wir die Möglichkeiten zur Integration der wesentlichen Inhalte der Revision ins KVG prüfen lassen. Die Berichterstattung des Bundesrates liess wenig Freude an diesem Ansinnen erkennen. Auch hier hat im Hintergrund die Einheitskassendebatte eine nüchterne Lösung verunmöglicht. Die Mehrheit der Kommission hat einen für mich faulen Kompromiss geschlossen. Sie können den Unterlagen, die Sie zur Sessionsvorbereitung aus Wirtschaftskreisen erhalten haben, klar erkennen, dass sich die Wirtschaft nicht gegen eine verhältnismässige und moderne Aufsicht ausspricht, aber gegen eine unverhältnismässige und überregulierte.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen auf eine Übernahme der wesentlichen Revisionsteile ins KVG zuzustimmen.